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Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-03-16

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Die Botschaft des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 19. November 2014 definiert die zwei Hauptzielsetzungen der Reform wie folgt: Erstens muss das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleiben; zweitens muss das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge gesichert werden. Über die Zielsetzung der Reform besteht Einigkeit, wie auch über den dringenden Handlungsbedarf, sowohl in der Altersvorsorge wie auch in der beruflichen Vorsorge, im BVG. Ohne Reform ist der AHV-Fonds im Jahr 2032 bei einem Defizit von über 10 Milliarden Franken. Im obligatorischen BVG-Bereich ist der Handlungsbedarf akut, weil aktuell rund 1,3 Milliarden Franken von den Erwerbstätigen an Rentnerinnen und Rentner umverteilt werden, was im Kapitaldeckungsverfahren nicht akzeptabel ist.

Folgende Elemente der Vorlage sind von beiden Räten beschlossen worden:

1. die Harmonisierung des Referenzrentenalters bei 65 für Frauen und Männer in der AHV und im BVG;

2. die Flexibilisierung der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren;

3. die Zusatzfinanzierung der AHV mit dem Bundesanteil am Demografieprozent der Mehrwertsteuer an die AHV;

4. die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent;

5. Kompensationsmassnahmen mit einer Übergangsgeneration von zwanzig Jahrgängen.

Differenzen zwischen den beiden Räten liegen bei den Kompensationsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes sowie bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung. Über diese beiden Fragen hat die Einigungskonferenz am Dienstagabend beraten und entschieden.

Zuerst zu den Kompensationsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Frauenrentenalters: Diskutiert wurde das Modell Kuprecht, das im Ständerat schon einmal beraten worden ist, nicht aber im Nationalrat. Im Wesentlichen sieht es eine Senkung des Koordinationsabzuges auf mindestens eine minimale AHV-Rente und höchstens fünf Achtel der maximalen Altersrente der AHV sowie eine Anhebung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent [PAGE 503] nicht nur für Neurentner-Ehepaare, sondern für alle verheirateten Rentnerpaare vor.

Das Modell hätte einen Ausgleich für die Senkung des Umwandlungssatzes geboten. Nachteilig bei diesem Modell ist, dass zwar alle Verheirateten bessergestellt würden, alle Alleinstehenden hingegen leer ausgehen würden. Es brächte auch keinen Ausgleich für die Erhöhung des Referenzrentenalters der Frauen. Zudem wäre die Erhöhung des Ehepaarplafonds weder mit Lohnbeiträgen noch über zusätzliche Mehrwertsteuer finanziert worden, sodass der Fondsbestand - unter Berücksichtigung des Antrages einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 statt 1 Prozent - im Jahr 2030 nur noch 82 Prozent betragen würde.

Nach langer Diskussion hat sich die Einigungskonferenz bei den Ausgleichsmassnahmen mit 14 zu 12 Stimmen für das Ständeratsmodell ausgesprochen. Dieses beinhaltet eine Reduktion und Flexibilisierung des Koordinationsabzuges, eine Erhöhung der Altersgutschriften um 1 Prozentpunkt in den Altersgruppen 35 bis 44 und 45 bis 54 Jahre und den AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat für Neurentner sowie eine Erhöhung des Plafonds für Ehepaare bei Neurentnern von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente. Finanziert wird dieser Rentenzuschlag für Neurentner durch eine Erhöhung der AHV-Lohnsumme um 0,3 Prozent, also um je 0,15 Prozent zulasten der Arbeitgeber und zulasten der Arbeitnehmer.

Die zweite grosse Differenz lag bei der Zusatzfinanzierung. Der Ständerat hat eine Mehrwertsteuererhöhung von 1 Prozent in drei Schritten beschlossen, der Nationalrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,6 Prozent in zwei Schritten. Die Einigungskonferenz hat neben diesen Ansätzen auch Zwischenlösungen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 und 0,8 Prozent diskutiert, hat sich dann aber für die Fassung des Nationalrates entschieden und gemäss Nationalrat wie folgt beschlossen: Per 2018 werden in einem ersten Schritt 0,3 Mehrwertsteuerprozente vom IV- in den AHV-Fonds umgelagert. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent erfolgt mit der Angleichung des Referenzalters für Mann und Frau im Jahr 2021, also mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Im Jahr 2030 wird damit ein Ertrag von 2,1 Milliarden Franken generiert.

In Kombination mit dem ständerätlichen Ausgleichsmodell beläuft sich der Fondsbestand im Jahr 2030 auf 97 Prozent, das sind rund 59 Milliarden Franken. Er sinkt bis 2035 auf 50 Prozent, also auf 35 Milliarden Franken. Damit liegen wir in der Nähe der ursprünglichen bundesrätlichen Vorlage, welche für das Jahr 2030 einen Fondsbestand von 94 Punkten, für 2035 einen solchen von 56 Punkten aufweist. Nach 2030 sinkt der Fondsbestand rasant, was bedeutet, dass wir bis 2030 eine nächste Revision vorlegen müssen. Das ist aber bei allen diskutierten Modellen der Fall. Sollte die Vorlage scheitern, liegt der Fondsbestand im Jahr 2030 bei 12 Prozent oder 7,25 Milliarden Franken. Im Jahr 2035 würde sich das Defizit bereits auf 43,326 Milliarden Franken aufsummieren.

Die Einigungskonferenz ist bei dieser zweiten Differenz mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss des Nationalrates gefolgt.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Einigungskonferenz ist bei den Kompensationsmassnahmen mit 14 zu 12 Stimmen dem Ständerat und bei der Zusatzfinanzierung mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt. In der Gesamtabstimmung hat die Einigungskonferenz den Entwurf mit 14 zu 12 Stimmen angenommen.

Auch wenn Sie mit dem Entwurf der Einigungskonferenz nicht einverstanden sind, können Sie nur mit einer Annahme des Antrages der Einigungskonferenz der Bevölkerung die Möglichkeit geben, über diese wichtige Vorlage dieser Legislatur, die Rentenreform, abzustimmen.

Ich gestatte mir, darauf hinzuweisen, dass in diesem Jahrhundert noch keine Rentenreform erfolgreich war. Alle sind gescheitert, und nichts ist teurer als ein Scheitern auch dieser Reform. Nach über zweijähriger Arbeit in den Kommissionen und Räten und der zuvor langjährigen Vorbereitung dieser Reform sollten wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, darüber abzustimmen. Nur so werden wir wissen, was das Volk will oder nicht will. [GZ]

Ich bitte Sie, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen.