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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-16

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf schlägt Ihnen die Kommission, die hierzu einstimmig Beschluss gefasst hat, vor, dass sämtliche Änderungen der Alba-Vereinbarung dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen seien.

Warum haben wir diesen Antrag eingebracht, obwohl der Bundesrat vielleicht sagen könnte, dass das im Grundsatz ohnehin so sein werde? Dieser Antrag gibt die Diskussion in der Kommission wieder, denn es sind gewisse Bedenken im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung geäussert worden. Die Kommission wollte sicherstellen, dass hier die parlamentarischen Rechte eingehalten werden und dass das Parlament jeweils auch konsultiert werden muss, wenn Änderungen bezüglich der Alba-Vereinbarung vorzunehmen sind. Wir haben aber keine Bestimmung aufgenommen, die besagt, dass die parlamentarischen Kommissionen vorweg auch zu konsultieren seien, sofern Verhandlungsergebnisse vorliegen würden. Das ergibt sich selbstverständlich schon aus dem Parlamentsgesetz. Die Kommission hat auch aufgrund des Zeitdrucks die Diskussion abgeschlossen, damit wir das Geschäft in die Frühjahrssession bringen können.

Der Einzelantrag Hefti enthält nur eine inhaltliche Präzisierung unseres Antrages. Er klärt noch, in welchem Verfahren die Genehmigung zu geschehen habe; er klärt, ob das mit einem einfachen Bundesbeschluss geschehen soll, der abschliessend vom Parlament verabschiedet werden kann, oder mit einem Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht. Das ist die Differenz inhaltlicher Natur.

Ich konnte mit der Kommission nicht Rücksprache nehmen. Persönlich werde ich dem Einzelantrag Hefti zustimmen, weil er die Intention der Kommission wiedergibt, wonach sämtliche Änderungen durch die Bundesversammlung zu genehmigen seien, wobei er zusätzlich noch klärt, in welchem Verfahren das zu geschehen habe. Aus meiner Sicht ist es auch konsequent, wenn wir das in Artikel 27a der Vorlage 2 [PAGE 291] vorsehen, weil das in den Schlussbestimmungen systematisch richtiger ist; demzufolge wäre Artikel 29a zu streichen. Insoweit handelt es sich sozusagen um ein Konzept. Aus Sicht der Kommission ist es wichtig zu erwähnen, dass das hier im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf so festgehalten wird.

Somit haben wir auch schon das Controlling aufgebaut. Der Rat kann dann schauen, ob in Bezug auf die jetzt eingegangene Wette Herr Kollege Zanetti oder Herr Bundesrat Maurer Recht haben wird. Es werden uns ja die Änderungen vorzulegen sein, sodass wir uns an das zwischen den beiden Herren vereinbarte Nachtessen werden erinnern können.

Wenn dem jetzt keine Opposition vonseiten der Kommission erwächst, würde ich Ihnen beliebt machen, dem Einzelantrag Hefti zuzustimmen.