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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2017-03-16

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Die sehr hohe Anzahl freihändiger Vergaben im VBS im Vergleich zu den anderen Departementen gibt immer wieder zu reden. Mit meinem Postulat [PAGE 522] möchte ich den Bundesrat auffordern, Massnahmen zu ergreifen und aufzuzeigen, wie er den sehr hohen Anteil an freihändigen Vergaben im VBS senken will, damit mehr Beschaffungen im üblichen Wettbewerbsverfahren vergeben werden.

Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auf die Interpellation Barrile 16.3564, dass im VBS der Anteil an freihändigen Vergaben mit 46,5 Prozent sehr hoch ist. Zwar ermöglicht das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Artikel 13 Absatz 1 unter bestimmten Bedingungen, einen Auftrag direkt an einen Anbieter zu vergeben, ohne den Auftrag zuvor öffentlich auszuschreiben. Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen fasst diese Bedingungen in Artikel 13 aber ausgesprochen eng, denn das freihändige Verfahren schliesst einen Wettbewerb und den Rechtsschutz für die unterlegene Partei weitgehend aus. Freihändige Verfahren sind deshalb wenn irgendwie möglich zu vermeiden.

Bereits 2007 rügten die Parlamentarische Verwaltungskontrolle und gestützt darauf die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates den allzu hohen Anteil an freihändigen Vergaben im VBS. Diese Rüge scheint aber wenig bewirkt zu haben. Der Anteil ist nach wie vor sehr hoch, und immer wieder geben die zahlreichen freihändigen Vergaben in der Öffentlichkeit und bei unterlegenen Konkurrenten zu Diskussionen Anlass.

Die Finanzkontrolle hat 2014 auch das Bundesamt für Strassen (Astra) kritisiert, weil dieses namentlich bei kostenmässig kleinen Vergaben allzu häufig zum freihändigen Verfahren griff. Im Gegensatz zum VBS hat das Astra aber seine Praxis seither angepasst und die Möglichkeit, sogenannte Bagatellaufträge freihändig zu vergeben, auf 20 Prozent des Gesamtauftrages kontingentiert. Eine mengenmässige Deckelung von freihändigen Verfahren sollte deshalb meiner Ansicht nach auch im VBS geprüft werden. Wo es nicht um wirklich militärisch sensible Hightech-Rüstungsgüter geht, ist auch das VBS angehalten, sich an das zivile öffentliche Beschaffungsrecht zu halten. Das Ziel soll es sein, ein faires Wettbewerbsverfahren durchzuführen, das transparent ist; auch im Nicht-WTO-Bereich soll dies die Regel sein. Zur Transparenz beitragen könnte es auch, wenn man z. B. öffentlich aussagekräftige Aussagen macht, weshalb etwas nicht freihändig vergeben wurde.