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Escher Rolf · Ständerat · 2002-03-19

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir hier eine kurze Antwort zur Ansicht von Herrn Fünfschilling. Ich bitte Sie, Artikel 54bis a beizuziehen, in dem es im ersten Absatz heisst, dass die Gerichtskommission ihre Wahlvorschläge und Anträge auf Amtsenthebung der Vereinigten Bundesversammlung unterbreitet und die Beschlussfassung mit der Mehrheit der stimmenden Mitglieder erfolgt. Das gilt in Bezug auf Wahl oder allfällige Abwahl.

In Absatz 2 aber wird ja gerade der Unterschied dann gemacht: "Berichte und Anträge zu anderen Beratungsgegenständen" - damit ist insbesondere auch die Aufsicht gemeint - "unterbreitet die Gerichtskommission den beiden Räten. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der stimmenden Mitglieder aus jedem Rat." Dadurch ist die Gleichwertigkeit der beiden Kammern durch die Gleichwertigkeit dieser beiden Kommissionen nach unserer Ansicht gewahrt.