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Munz Martina · Nationalrat · 2017-03-16

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Alles, was wir tun, hinterlässt digitale Spuren. Seit einiger Zeit sammelt man diese Daten und wertet sie rudimentär aus. So bekommt der Gartenbesitzer Werbung für Rasenmäher, der Hundebesitzerin wird Büchsenfutter angepriesen - gezielte Werbung also, je nach Kaufgewohnheit, Facebook-Likes oder Eingaben in die Google-Suchmaschine. Digitale Spuren führen zu zielgruppengenauer Werbung. So können beispielsweise vor den Wahlen männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren in Schaffhausen via Facebook gezielt und punktgenau mit Wahlinformationen bedient werden. Diese Art von Werbung kann zielgerichtet und adressatengerecht aufbereitet werden.

Solche personifizierte Werbung ist allerdings noch lange nicht manipulativ. Im Gegenteil, sie wirkt bereits verstaubt, wie aus der Steinzeit der digitalen Technik. Neue Technologien hingegen ermöglichen viel präzisere Informationen und bieten ungeahnte Anwendungsmöglichkeiten. Durch schnellere und umfangreichere Auswertung erlauben sie anhand von Textanalysen das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen. Die Meldungen, wonach die Brexit-Abstimmung oder der Trump'sche Wahlkampf durch psychometrische Methoden manipuliert worden seien, gehören zwar in die Kategorie der Fake News. Dennoch könnten uns solche Science-Fiction-Geschichten schon bald einmal einholen.

Wenn potente Personen und Organisationen gezielt, auf Psychogrammen basierend, unterschiedliche News oder auch Fake News platzieren, dann können sie mit den digitalen Errungenschaften auch auf Wahlen und Abstimmungen Einfluss nehmen. Das wäre dann Manipulation. Wir müssen uns somit ernsthaft fragen, wie unsere Datenprofile vor Weiterverwendung, unter anderem für manipulativ-politische Zwecke und Machtspiele, geschützt werden können.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass das Nationale Forschungsprogramm 75 auch ein Modul zu gesellschaftlichen, regulatorischen und bildungsbezogenen Herausforderungen von Big Data umfasse. Ob dabei auch Projekte berücksichtigt wurden, die mögliche Auswirkungen von Big Data auf Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz aufzeigen können, ist nicht bekannt. Der Bundesrat lässt auch unerwähnt, ob darin Massnahmen vorgeschlagen werden, die aufzeigen, wie die direkte Demokratie vor Missbrauch durch Big Data geschützt werden kann. Genau diese Analyse aber müsste jetzt vorgenommen werden, damit zeitgerecht entsprechende Massnahmen eingeleitet werden könnten.

Die vom Bundesrat erwähnte Revision des Datenschutzgesetzes wird dieses dringliche Problem wohl kaum lösen können. Für mich schon fast erschreckend ist die Bemerkung des Bundesrates, dass Daten, die bei Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen gesammelt werden, nicht weiterverwendet werden dürfen. Diese Bemerkung zeigt, dass er die Flughöhe von Big Data und von Big-Data-Missbrauch weit verkennt.

Es braucht deshalb dieses Postulat. Es geht um Bewusstseinsbildung und um die Tatsache, dass Big Data schon bald unsere Demokratie nachhaltig verändern könnte.[GZ]

Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.