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preparatory:AB 214496

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Die Minderheit Fricker beantragt, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c und weitere Artikel dahingehend zu ergänzen, dass die Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes nicht nur auf die Bedürfnisse der Eltern, sondern neu und zusätzlich explizit auf die Bedürfnisse der Eltern unter Achtung des Kindeswohls auszurichten seien. Die Minderheit befürchtet, dass die Betreuungssituation zu stark unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden könnte und die Kinder unter dem Druck der Wirtschaft leiden könnten.

In der Zielsetzung ist sich die ganze Kommission einig: Das Kindeswohl ist das wichtigste und höchste Gut und soll immer und überall berücksichtigt werden. Gleichwohl hat die Kommission diesen Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Sämtliche aktuellen Gesetzestexte sowie die Kinderrechtskonvention gelten nämlich bereits heute überall [PAGE 597] und in jedem Fall. Das Wohl des Kindes ist von Gesetzes wegen bereits garantiert. Diese ergänzende Bestimmung würde höchstens das Gesetz überladen und ist unnötig.

Im Sinne der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, den Konzeptantrag der Minderheit Fricker abzulehnen.

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