Cassis Ignazio · Nationalrat · 2017-05-02
Cassis Ignazio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-02
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wollte unser ehemaliger Kollege Daniel Stolz die Heilmittelgebührenverordnung so anpassen lassen, dass die Swissmedic-Gebühren auf dem Stand von 2013 fixiert würden.
Begründet wurde diese Forderung mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation aufgrund der Frankenstärke. Die Lage hat sich seither nicht wesentlich geändert. Es ist unser ständiges Ziel, die Regulierungskosten für die Unternehmen zu senken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Wirtschaftsstandort Schweiz mit den wertvollen Arbeitsplätzen zu sichern. Auf Erhöhungen von Gebühren und Abgaben sollte vor diesem Hintergrund, wenn immer möglich, verzichtet werden, da diese die jeweiligen Firmen und so unseren Wohlstand stark belasten.
Swissmedic hatte die Zulassungsgebühren bereits im Jahr 2013 ein erstes Mal erhöht. Das erfolgte im Einverständnis mit der Pharmaindustrie, um eine Kapazitätserweiterung bei Swissmedic im Bereich Clinical Review anzustreben. Die Industrie hat ein grosses Interesse daran, dass die Zulassungsdossiers rasch bearbeitet werden. Bis Ende 2014 konnte die Fristeinhaltung auf 98 Prozent aller Gesuche gesteigert werden, was befriedigend ist.
Deshalb war eine erneute starke Erhöhung der Gebühren per 1. Januar 2015 unnötig. Ein solcher Schritt war angesichts der immer noch angespannten Wirtschaftslage und der Währungsproblematik sehr belastend, und er verteuert unnötigerweise die Medikamentenkosten auch im schweizerischen Gesundheitswesen.
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Swissmedic-Gebühren auf den bereits hohen Stand von 2013 zurückzustufen. Ich bitte Sie entsprechend, die Motion anzunehmen.