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Heim Bea · Nationalrat · 2017-05-02

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Ich möchte hier gerne festhalten, dass Pflege und Betreuung alter pflegebedürftiger Menschen fachlich, menschlich und physisch eine Herausforderung und eine Tätigkeit sind, die mehr Wertschätzung braucht und verdient. Ich kenne viele Heime und weiss, dass Pflegebedürftige dort eine sorgsame, gute Pflege erfahren. Dennoch beauftragt dieses Postulat den Bundesrat, dem Parlament Vorschläge für eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber älteren Menschen in Heimen vorzulegen. Gewalt in Heimen ist leider eben doch auch ein Faktum - ein trauriges, um nicht zu sagen ein himmeltrauriges.

Es gibt das Erwachsenenschutzrecht; dieses schreibt den Heimen vor, wie zu verfahren ist, wenn eine Fixation unumgänglich ist: die Angehörigen informieren, die Massnahmen protokollieren. Fachleute berichten aber zudem über alltägliche Gewalt gegenüber betagten Menschen wie Drohungen, Beschimpfungen, Herabwürdigungen.

Gewaltanwendungen und solche Misshandlungen seien "nicht tolerierbar", so der Bundesrat. Sehr gut - nur bleibt die Frage: Was macht er dagegen? Er führt den Bericht "Psychische Gesundheit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Handlungsfelder" an. Das Wort "Gewalt" kommt dort zwar vor, aber von einer Strategie, was gegen Gewalt zu unternehmen ist, gibt es keine Spur, und schon gar nicht in Bezug auf Gewalt gegen die besonders verletzliche Gruppe der alten Pflegebedürftigen. Er erwähnt die Nationale Demenzstrategie; von Prävention möglicher Gewaltsituationen ist aber dort kein Wort zu finden. Er führt die Nationale Strategie Palliative Care auf; auch hier gibt es kein Wort dazu.

So, wie erkannt wurde, dass betreuende Angehörige Unterstützung brauchen, auch um häuslicher Gewalt aus Überlastung heraus vorzubeugen, muss doch der Bund auch hinsehen, ob und wie die Qualität der Pflege und die Sicherheit der Pflegebedürftigen in Heimen gewährleistet werden!

30 Prozent der Beschwerden bei der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter (UBA) richteten sich im Jahre 2016 gegen Heimleitungen. Gut, dass es seit zwanzig Jahren diese Unabhängige Beschwerdestelle gibt! Dort arbeiten freiwillige Fachpersonen 4000 Stunden pro Jahr unentgeltlich. Der Bericht dieser Unabhängigen Beschwerdestelle zeigt körperliche Übergriffe von aktiver Vernachlässigung bis zu körperlicher Gewalt - ich würde das schwerwiegende Grundrechtsverletzungen nennen. Hier besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat verneint diesen wie bereits im Jahr 2010, damals mit der Begründung, die Kantone hätten keinen Bedarf für eine nationale Koordination und auch nicht für Beschwerdestellen. Der Grund liegt meines Erachtens wohl darin, dass Gewalt in Heimen nach wie vor tabuisiert wird. Man will es nicht wahrhaben, man will nicht hinsehen.

Vielleicht scheut man in den Kantonen auch das, was nötig ist, nämlich die Begleitung der Heime im Sinne der Unterstützung und der Aufsicht. Aufsicht und Qualitätssicherung in Alters- und Pflegeheimen sind Sache der Kantone, doch der Bund sollte hier den Nachweis einfordern. Er darf seine Verantwortung für die Wahrung der Grundrechte in diesem Land auch für alte Menschen nicht negieren und nicht auf die Kantone allein abschieben. Der Bund muss den Nachweis einfordern. So verlangt auch das Gesetz über die Pflegefinanzierung in Artikel 25a Absatz 4 eine Pflege in der notwendigen Qualität. Schon nur um dieses Grundsatzes willen sind Bund und Kantone in der Pflicht hinzusehen, sich mit der Situation in Heimen auseinanderzusetzen.

Nochmals: Ich meine nicht, dass in der Alterspflege alles im Argen läge, Gott bewahre. Im Gegenteil, ich weiss um den grossen Einsatz der Pflegenden, ich weiss aber auch um deren Arbeitsbedingungen und um den enormen Zeit- und Verantwortungsdruck. Ich weiss um die mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit. Ich weiss um die hohe Fluktuationsrate, die Berufsausstiegsrate, die Burnoutgefahr. Es braucht im Interesse der Pflegebedürftigen und der Angehörigen, im Interesse des Pflegepersonals und der Heime, ganz sicher aber auch im Sinne der Wahrung der Grundrechte auch für die älteren Menschen in diesem Land eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt im Alter. Es braucht eine Analyse des wahren Ausmasses der Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen in Heimen, eine Informationskampagne zum Thema, verbunden mit gezielten Präventionsmassnahmen, wie es auch unsere Kollegin Nationalrätin Ida Glanzmann in ihrer Motion 15.3946 verlangt. Eine national tätige, professionell [PAGE 616] geführte Organisation wie die UBA soll von Bundesseite unterstützt werden.

Es geht also, ich komme zum Schluss, um nichts mehr und nichts weniger als um den Schutz und die Wahrung der Grundrechte in diesem Land für alte Menschen, auch wenn sie abhängig, auch wenn sie pflegebedürftig sind.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu unterstützen.