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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2017-05-03

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich habe als Gewerkschafterin Kollege Giezendanner natürlich sehr aufmerksam zugehört, muss ihn aber enttäuschen; er wird das jetzt in meinem Votum hören.

Der regionale Personenverkehr ist ein tragender Pfeiler des vernetzten Schweizer Gesamtsystems des öffentlichen Verkehrs. Er konnte in den letzten Jahren aufgrund politisch breitabgestützter Entscheide kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Er trägt vor allem in den Agglomerationen und in den ländlichen Gebieten sehr viel dazu bei, dass die Mobilitätsbedürfnisse abgedeckt werden können. Dabei sind natürlich auch die raumplanerischen und regionalpolitischen Ziele anzuschauen, welche ein Grundangebot an Mobilität bieten, das die Abwanderung verhindert und den Tourismus fördert. Im Interesse der Volkswirtschaft, der Standortattraktivität, des Umweltschutzes und insbesondere zur Entlastung der Strasse ist das Angebot des regionalen Personenverkehrs deshalb weiter auszubauen.

Die Finanzierung der dafür notwendigen Bahninfrastrukturen konnte mit der Rechtsgrundlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) dauerhaft gesichert werden. Gestützt auf das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, das sogenannte ZEB-Gesetz, und den Ausbauschritt 2025 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (Step) werden die Trassenkapazitäten auf der Schiene ab 2019 kontinuierlich erhöht.

Konsequenterweise müssen nun auch die notwendigen finanziellen Mittel für die Abgeltung der Angebotsverbesserungen bereitgestellt werden, über die wir heute entscheiden. Diese sind nötig, weil die gefahrenen Kilometer der Passagiere von 2007 bis 2015 jährlich um durchschnittlich 4 bis 5 Prozent gestiegen sind. Die Auslastung nahm jährlich um 2,4 Prozent zu. Dieser Trend wird weitergehen. Das UVEK sagt der Schweiz zwischen 2010 und 2040 eine Steigerung der Verkehrsleistung im Personenverkehr von 25 Prozent voraus. Der Anstieg des Abgeltungsbedarfs ist einerseits auf den politischen Willen und andererseits auf die Nachfrage und den Modal Split zurückzuführen, den es zu verbessern gilt. Dazu tragen namentlich Verbesserungen im S-Bahn-Netz, aber auch Umsetzungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes bei.

Weil mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit die Abgeltungen für die Kantone und Transportunternehmen künftig besser geplant werden können, unterstützt die SP-Fraktion die Anpassung im Personenbeförderungsgesetz, wonach der vierjährige Zahlungsrahmen in einen Verpflichtungskredit umzuwandeln ist.

Der Bundesrat möchte seine Beteiligung am Finanzierungsfehlbetrag von 882 Millionen Franken auf 155 Millionen Franken beschränken. Die übrigen 727 Millionen Franken sollen aus Sicht des Bundesrates die Transportunternehmen mit Effizienzsteigerungen und die Fahrgäste und die Kantone übernehmen.

Die SP-Fraktion möchte zusammen mit der Mehrheit der Kommission und dem Ständerat die Bundesmittel um 144 Millionen Franken auf 4104 Millionen Franken aufstocken. Damit werden die Kosten zu je einem Drittel fair auf Kantone, Bund und Transportunternehmen verteilt.

Ohne Erhöhung der Bundesmittel müssten die Fahrgäste mehr bezahlen. Im öffentlichen Verkehr stiegen die Preise, wie die Zahlen des Preisüberwachers zeigen, zwischen 1990 und 2016 überdurchschnittlich. Deshalb ist es aus Sicht der SP-Fraktion ein No-go, die Billettpreise weiterhin stark anzuheben. Weitere markante Tariferhöhungen würden der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs schaden und zu einer Verlagerung führen.

Wenn sich der bundesrätliche Vorschlag durchsetzt, gibt es zwei Verlierer: Zum einen sind dies jene Kantone, die in den vergangenen Jahren zugunsten anderer Kantone zurückgestanden sind und nun einen Nachholbedarf haben wie die Westschweizer Kantone Genf und Waadt, das Tessin und der Kanton Thurgau, aus dem ich stamme. Zum andern haben die Kürzungen negative Auswirkungen auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs in strukturschwachen Regionen. Die vom Bundesrat zusätzlich geforderten Effizienzsteigerungen würden dort stattfinden, wo die Frequenzen heute schon schwach sind, nämlich bei kleinen Angeboten im Stundentakt. Sie würden sich zudem auf die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit auswirken.

Als Sozialpartnerin von verschiedenen konzessionierten Transportunternehmen bin ich in ständigem Kontakt mit den Unternehmensleitungen und dem engagierten Personal. Effizienzsteigerungen sind heute schon in jedem einzelnen Unternehmen an der Tagesordnung. [PAGE 622]

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Variante des Ständerates und der Mehrheit unserer Kommission, welche eine gerechte Verteilung der Mehrkosten vorsieht und den öffentlichen Verkehr stärkt.