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Egloff Hans · Nationalrat · 2017-05-03

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-03

Wortprotokoll

Bei meinem Vorstoss geht es um die Auswirkungen auf die Lifttelefone und andere Alarmsysteme im Zusammenhang mit der Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Mit der Neuvergabe der Grundversorgungskonzession auf den 1. Januar 2018 wird die Verpflichtung aufgehoben, einen analogen Telefonanschluss anzubieten. Die Swisscom plant, bis Ende 2017 die herkömmliche Festnetztelefonie durch die IP-Telefonie zu ersetzen. Der Wegfall analoger Anschlüsse bedeutet, dass eine Vielzahl von Endgeräten - nebst dem Telefon unter anderem auch Lifttelefone, Alarmanlagen, Modemanwendungen - mit den entsprechenden Kostenfolgen ersetzt werden muss.

Mein Postulat will den Bundesrat beauftragen, die Auswirkungen der geplanten Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse auf die Lifttelefonie und andere Alarmsysteme zu prüfen und die Kostenfolgen unter anderem für die Hauseigentümer aufzuzeigen. Des Weiteren wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob für eine begrenzte Frist von mindestens fünf Jahren die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss auf Kundenwunsch weiterhin zu gewährleisten.

Jeder neu in Betrieb genommene Lift hat seit 1999 über einen Telefonanschluss mit dem Notdienst des Liftanbieters verbunden zu sein. Aus diesem Grund verfügt die Mehrheit der rund 200 000 Lifte in der Schweiz über einen analogen Telefonanschluss. Diese müssen alle per 1. Januar 2018 umgerüstet werden. Zwar bieten Lifthersteller eine Lösung über GSM-Mobilfunknetze an, es ist jedoch unklar, inwieweit dieses Netz in Zukunft dann auch betrieben wird. Das heisst, Liegenschaftseigentümer hätten allenfalls zweimal innert kürzester Zeit die Kosten zu tragen. Von der Umrüstung sind darüber hinaus Alarmanlagen und Modemanwendungen betroffen, was wiederum erhebliche Kosten verursachen wird.

Anbietern und Nachfragern soll mit der verlängerten Frist Zeit verschafft werden, um sich auf den Technologiewechsel vorzubereiten. Das Ziel müssen dauerhafte und kostenoptimierte Lösungen sein, die möglichst wenig Abhängigkeit von Betreibern oder Liftherstellern zur Folge haben. Die derzeitige Lösung der Umrüstung bei der Lifttelefonie ist nicht befriedigend, zumal unklar ist, wie lange dieses GSM-Netz noch betrieben wird. Ein Technologiewechsel ist nur dann sinnvoll, wenn er für die Nachfrager einen echten Mehrwert schafft.

Die im Postulat geforderte Übergangsfrist, wonach der analoge Telefonanschluss während einer begrenzten Frist von mindestens fünf Jahren weiter zu gewährleisten ist, ist daher sachgerecht. Wir haben hier auch verantwortungsbewusst zu handeln. Der Ständerat will dies ebenso: Er hat ein gleichlautendes Postulat von Ständerat Eder (16.3051) angenommen.

Ich ersuche Sie, auch mein Postulat anzunehmen.