Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-05-03
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-05-03
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Postulat verlange ich, dass der Bundesrat prüft, ob die geltende Lärmschutz-Verordnung in Zusammenhang mit den Belastungsgrenzwerten für Lärm von Militärflugplätzen noch geeignet ist, um Mensch und Umwelt tatsächlich vor Schäden zu schützen. Die über zwanzigjährigen Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung für Militärflugplätze sind längst überholt. So werden die Grenzwerte mit theoretischen Werten, sogenannten Durchschnittswerten, ermittelt und im Lärmbelastungskataster eingetragen. Maximalwerte für einzelne Flugbewegungen werden nicht berücksichtigt. Die Einzelereigniswerte für Flugzeuge des Typs F/A-18 sind 40 Dezibel höher als bei einer flächendeckenden Betrachtung. Diese Art der Ermittlung von Fluglärm ist wissenschaftlich überholt, wie Studien aus dem Ausland zeigen. Einzelne Ereignisse, wie Starts und Landungen von Militärjets, können Menschen nachhaltig beeinträchtigen und schädigen - so die Ergebnisse der Studien.
Die Basisdaten für die Lärmschutz-Verordnung für Militärflugplätze wurden damals mit Flugzeugen vom Typ Tiger ermittelt. Nach Angaben von Luftwaffe und Empa sind die maximalen Lärmwerte von F/A-18 bei Starts 5-mal und beim Landeanflug 32-mal höher als beim Tiger. Militärjets werden immer leistungsfähiger und entsprechend auch lärmintensiver. Dieser Trend muss bei der Überarbeitung der Lärmschutz-Verordnung berücksichtigt werden. Seit Jahren beschweren sich Anwohnende, Tourismusvertreter und Feriengäste der Region Meiringen im Berner Oberland regelmässig über Militärfluglärm, und trotzdem geht es so weiter, und der Lärm nimmt weiter zu. [PAGE 642]
Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme zu meinem Postulat, dass es das Umweltschutzgesetz ermögliche, bei Militärflugplätzen auf emissionsbegrenzende Massnahmen wie etwa die Begrenzung der Flüge im Interesse der Landesverteidigung zu verzichten. Als Folge davon könne die Lärmbelastung über den Grenzwerten liegen. Das Gesetz nehme so Rücksicht auf öffentliche Interessen, die das Lärmschutzinteresse überwiegen können.
Frau Bundespräsidentin, ist das tatsächlich Ihr Ernst? Wir sind nicht im Krieg, und der Lärm ist bei den Starts und Landungen im ganzen Talkessel fast nicht auszuhalten und wird wohl mit den zunehmenden Flugbewegungen entsprechend verstärkt werden; ich kenne das aus eigener Erfahrung.
Das Stationierungskonzept im Sachplan Militär, welches mit einem fragwürdigen Mitwirkungsverfahren durchgezogen wurde, soll offenbar ohne saubere Lärmbelastungsgrundlage umgesetzt werden. Das ist nicht fair und verärgert die betroffene Bevölkerung sehr. Die Lärmschutz-Verordnung für Militärflugplätze muss deshalb dringend auf der Basis der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen überarbeitet werden.
Der Bundesrat schreibt weiter in seiner Stellungnahme, das Anliegen des Postulates sei mit einer Forschungsarbeit erfüllt, welche durch ein Konsortium aus Wissenschaftern der Universität Basel, des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts und der Empa durchgeführt und von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung sowie dem Bundesamt für Umwelt erarbeitet werde. Meinen Abklärungen beim Bafu zufolge umfassen jedoch die Arbeiten generell das Thema Lärm und Gesundheit und nicht speziell den militärischen Fluglärm. Es ist zudem offenbar nicht vorgesehen, dass die Projektergebnisse gebündelt publiziert werden, schon gar nicht in Bezug auf den Fluglärm der Militärjets.
Wenn der Bundesrat nicht einmal einen Postulatsbericht über die Ergebnisse des Forschungsprojekts verfassen möchte, dann befürchte ich, dass er in Bezug auf den Militärfluglärm einfach gar nichts machen und die alte Lärmschutz-Verordnung so belassen will.
Deshalb bitte ich Sie, mein Postulat zu unterstützen. Ein sauberer Bericht zu diesem Thema ist das Minimum.