Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03
Wortprotokoll
Es gibt heute eigentlich kaum mehr eine Form von Kriminalität, die nicht internationale Bezüge hat, die also nicht auch grenzüberschreitend ist. In diesem Sinne ist es mittlerweile unbestritten, dass bilaterale Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität von Nutzen und für unser Land von allergrösster Bedeutung sind.
Wir hatten ja schon mehrmals Gelegenheit, ähnliche Abkommen mit anderen Balkanstaaten zu prüfen; ich kann mich also auf das Wesentliche beschränken. Auf der einen Seite pflegen wir die Polizeizusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten - das ist ein ganz wichtiger Bereich -, und zwar natürlich ebenfalls mit modernen, der Aktualität angepassten Polizeizusammenarbeitsverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist auf der anderen Seite eben die Zusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas.
Die Kommissionssprecher haben es gesagt: Die Kriminalitätsentwicklung der Schweiz wird durch die Kriminalität in dieser Region stark beeinflusst. Über die Verbindungen in der Diaspora ist es den Kriminellen aus dieser Region möglich, sich fortzubewegen, auch Informationen auszutauschen und so über die Grenzen hinweg kriminell tätig zu sein. Daher ist es unverzichtbar, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden nicht nur gute Kontakte etablieren und eng mit den Polizei- und Justizbehörden dieser Region zusammenarbeiten, sondern dass wir mit solchen bilateralen Abkommen diese Zusammenarbeit auch institutionalisieren.
In den letzten Jahren hat die Schweiz mit Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Kosovo bilaterale Polizeiabkommen abgeschlossen. Das vorliegende bilaterale Polizeiabkommen mit Montenegro ist in diesem Sinne eigentlich eine logische Weiterentwicklung dieser bewährten Zusammenarbeit; auch das haben die Kommissionssprecher erwähnt. Wir haben 2011 bereits einen Schweizer Polizeiattaché für Montenegro akkreditiert, und das Polizeiabkommen, das Sie heute beraten und das neu verhandelt worden ist, erweitert jetzt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und bietet damit eigentlich eine umfassende rechtliche Grundlage.
Das Abkommen wurde am 7. April 2016 in Podgorica unterzeichnet. Vom materiellen Gehalt her ist es vergleichbar mit jenen Abkommen, die die Schweiz in den letzten Jahren mit den erwähnten Ländern der Region abgeschlossen hat. Das Abkommen umfasst die Zusammenarbeit in allen Kriminalitätsbereichen, der Fokus liegt aber auf der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, also namentlich der organisierten Kriminalität, dem Drogenhandel, dem Menschenhandel, dem Menschenschmuggel und dem Terrorismus. Das Abkommen erleichtert die Identifizierung und die Aufdeckung von Einbrecherbanden sowie auch die Einziehung der daraus gewonnenen Gelder.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat das Abkommen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Ich möchte Sie bitten, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen mit Montenegro zu genehmigen.