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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03

Wortprotokoll

Das war eigentlich bereits die Frage von Frau Steinemann, aber ich sage es gerne noch einmal: Zunächst müssen Sie natürlich die Beweise [PAGE 656] haben. Deshalb haben wir diese Meldestelle eingerichtet. Wenn also jemand sagt, er oder sie habe das Gefühl, diese Person sei in ihr Heimatland zurückgereist, genügt das natürlich nicht, um das Asyl abzuerkennen. Wir leben in einem Rechtsstaat, und das heisst, dass man Beweise dafür haben muss, dass diese Person in ihr Heimatland zurückgereist ist. Deshalb haben wir diese Meldestelle eingerichtet - damit eben nicht nur ein Verdacht geäussert wird, sondern Sie, wenn Sie etwas feststellen, das dann auch dort deponieren können.

Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: SEM, Fedpol, Nachrichtendienst und Grenzwachtkorps - dieses ist hier auch involviert - tauschen sich aus, um solchen Verdachtsmeldungen nachzugehen, und wir nehmen auch die Möglichkeiten wahr, die wir haben, um uns mit den entsprechenden Staaten auszutauschen.

Wenn jemandem das Asyl aberkannt wird, muss diese Person unser Land verlassen. Aber: Es gilt das zwingende Völkerrecht. Wenn jemandem in seinem Land Folter oder der Tod droht, wird diese Person nicht zurückgeschafft. Das gilt für sämtliche Personen, das ist das zwingende Völkerrecht. Die Schweiz tut gut daran, das zwingende Völkerrecht nicht auch noch infrage zu stellen.