Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-20
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
In Artikel 172 geht es nun um die Änderung bisherigen Rechts. Verschiedene Erlasse werden geändert.
Wir haben hier vorerst das Bundesgesetz über die politischen Rechte. Dazu habe ich zu Artikel 53 etwas zu erwähnen. Hier geht es um die Konstituierung des Nationalrates. Dies ist eine wichtige Bestimmung, die heute nur auf Reglementsstufe geregelt ist und nun auf Gesetzesstufe gehoben werden soll. Gemäss Reglement braucht es heute die Validierung der Wahlen von wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder des Nationalrates.
Der Bundesrat hat jetzt dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vorgelegt. Der Nationalrat wird diesen Entwurf in dieser Session als Erstrat beraten. Dort schlägt auch der Bundesrat eine Änderung von Artikel 53 vor. Er beantragt, dass die Wahlen von wenigstens der Mehrheit der Mitglieder gültig erklärt sein müssen, damit [PAGE 226] der Nationalrat rechtmässig konstituiert ist. Der Bundesrat begründet das in seiner Botschaft mit verfassungsmässigen Überlegungen. Es braucht nämlich für die Verhandlungsfähigkeit des Nationalrates gemäss Bundesverfassung die Mehrheit seiner Mitglieder. Daher scheint die bisherige Reglementsbestimmung mit einem Zweidrittel-Quorum nicht angemessen.
Koordinationsprobleme zwischen dem Parlamentsgesetz und dem revidierten Bundesgesetz über die politischen Rechte werden am einfachsten vermieden, wenn in beiden Vorlagen bereits heute derselbe Text beschlossen wird. Das beantragen wir Ihnen hier.