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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-05-04

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Vor vier Jahren habe ich an dieser Stelle den Nichteintretensantrag der SP-Fraktion betreffend eine Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen begründet. Die Einführung dieses ermässigten Steuersatzes am 1. Oktober 1996 war nämlich klar befristet und als vorübergehende Massnahme gedacht, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der Neunzigerjahre zu unterstützen. Inzwischen wurde der Sondersatz fünfmal verlängert.

Dass die SP-Fraktion bei der nun vorliegenden parlamentarischen Initiative die Verlängerung des Sondersatzes unterstützt und auf die Vorlage eintritt, hat vor allem zwei Gründe: Zum einen wurde vor vier Jahren der starke Franken durch den Mindestkurs der Nationalbank etwas abgemildert, was auch für den Tourismus und die Hotellerie entscheidend war. Dem ist seit der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses im Januar 2015 nicht mehr so, sodass diese Branche, allerdings längst nicht als einzige, mit dem starken Franken zu kämpfen hat. Zum andern wollen wir angesichts der Schwierigkeiten - Stichworte sind die hohe Wechselkursanfälligkeit, der Strukturwandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Berg- und Randregionen - die Beherbergungsbranche nicht mit einer Abschaffung des Sondersatzes zusätzlich belasten. Mit einer notabene grosszügigen Verlängerung bis 2027 soll der Branche Sicherheit gegeben werden.

Dennoch stehen wir der erneuten, sehr grosszügigen Verlängerung um zehn Jahre kritisch, teilweise auch ablehnend gegenüber, denn an den Argumenten gegen eine Sonderbehandlung einer einzelnen Branche hat sich nichts geändert. Es gibt keine sozial- oder verteilungspolitischen Gründe für einen tieferen Mehrwertsteuersatz, wie wir das z. B. bei den lebensnotwendigen Gütern kennen. Mit diesem Sondersatz wird eine einzelne Branche bevorzugt, und nach dem Giesskannenprinzip profitieren alle vom tieferen Satz, also auch beispielsweise der vielerorts erfolgreiche Städte- und Kongresstourismus.

Der Tourismusbranche in der Schweiz wird im internationalen Vergleich eine hohe Wettbewerbsfähigkeit attestiert, ausserdem ist die Mehrwertsteuerbelastung in der Schweiz auch in der Hotellerie deutlich tiefer als in direkt benachbarten Ländern. Österreich, ein gewichtiger Konkurrent, hat für die Hotellerie einen Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent, Frankreich und Italien besteuern diese Leistungen mit 10 Prozent, und in Deutschland liegt der Satz mit 7 Prozent auch noch deutlich höher.

Und es gibt auch andere Branchen, beispielsweise die Maschinenindustrie, die es schwer haben, aber nicht von einem Mehrwertsteuer-Sondersatz profitieren können. Diese haben auch keine zehnjährige Planungssicherheit, wie wir sie jetzt geben würden; davon träumen die nur. Hinzu kommt, dass die Aufhebung des Sondersatzes im Finanzplan 2018-2020 bereits mit Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken berücksichtigt worden ist. Eine Weiterführung geht somit auf Kosten von anderen Aufgaben. Auch da geht es um bessere Rahmenbedingungen und um Arbeitsplätze.

Eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes lehnen wir ab. Wir werden die Vorlage, sollte das so durchkommen, ablehnen. Obwohl es nämlich den Sondersatz seit rund zwanzig Jahren gibt, sind die Probleme der Hotellerie nicht nachhaltig gelöst worden. Deshalb ist die erneute Diskussion zu dieser Sonderstellung, zur Zielerreichung und zum effizienten Mitteleinsatz unumgänglich, weshalb der Satz nur befristet zu verlängern ist. Es braucht eine Gesamtsicht über die verschiedenen eingesetzten und möglichen Instrumente für den Tourismusbereich und die Hotellerie. Dazu wird sich meine Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer nun auch noch äussern.