Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt die Mehrheit und damit eine Befristung des Sondersatzes auf zehn Jahre. Ich möchte dies begründen. Wir haben diesen Sondersatz seit 1996, und wir haben ihn, wie Sie gehört haben, inzwischen fünfmal verlängert. Wir sind jetzt daran, ihn um weitere zehn Jahre zu verlängern. Begründet wurde die [PAGE 684] Einführung damals auch mit der schwierigen Situation der Hotellerie, die ohne diesen Sondersatz die Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hätte.
Wenn wir die Situation heute betrachten, sehen wir, dass sie sich nicht verbessert hat. Wir haben den schwachen Euro bzw. den starken Schweizerfranken, und das verteuert unmittelbar die Übernachtungen in der Schweiz gegenüber solchen in Konkurrenzstaaten. Aus dieser Sicht kann man es vertreten, dass dieser Sondersatz weitergeführt wird, insbesondere auch deshalb, weil inzwischen eigentlich alle europäischen Länder - und damit die direkten Konkurrenten der Schweizer Hotellerie - ebenfalls Sondersätze eingeführt haben, die in diesen Ländern etwa in gleicher Relation zum Normalsatz liegen wie in der Schweiz. Es sind insbesondere unsere direkten Konkurrenten, z. B. Österreich, welche das gleiche Verhältnis zwischen dem Sondersatz bei der Hotellerie und dem Mehrwertsteuersatz insgesamt ausweisen. Also auch aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, für die Schweizer Hotellerie den Sondersatz weiterzuführen.
Es geht hier insbesondere um die Wettbewerbsfähigkeit. Man kann wahrscheinlich nicht nur eine einzige Übernachtung zum Vergleich nehmen. Wenn Sie zwei Wochen Ferien für zwei Personen zur Berechnung nehmen, dann macht der Sondersatz irgendwo um die 300 Franken aus. Wenn zwei Personen Ferien planen, dann sind 300 Franken für zwei Wochen allenfalls eben schon eine entscheidende Preisdifferenz, die bei der Beurteilung sonst gegen die Schweiz sprechen würde. Betroffen sind bei uns insbesondere Berg- und Randregionen, der Bergtourismus, der ohnehin mit Problemen zu kämpfen hat. Dann sind eben 200 bis 300 Franken schon ein entscheidendes Argument. Es geht hier ja auch nicht allein um die einzelnen Hotels, sondern um die ganze Gastronomiekette, die daran hängt, die die Hotels beliefert und für sie arbeitet. Damit könnten durch eine Erhöhung des Satzes im jetzigen Zeitpunkt die Hotellerie und eben diese ganzen Regionen tatsächlich betroffen sein.
Zur Frage noch, ob es nur Ausländer sein sollen, die von einer Verlängerung der Frist für den Sondersatz profitieren würden: Man kann da einfach keinen Unterschied machen. Rein technisch ginge das ja noch, aber ich würde dann einen Aufschrei hören, wenn Schweizer für das gleiche Hotelzimmer für zwei Wochen 300 Franken mehr bezahlen müssten als ausländische Gäste. Es geht schlicht und einfach nicht, dass wir entsprechend unterscheiden.
Wir müssen also wohl am Sondersatz festhalten. Es ist so, dass das 200 Millionen Franken kostet. Diese Mittel sind im Finanzplan eingestellt. Wir haben das insgesamt geplant, aber es kostet natürlich trotzdem 200 Millionen, ob eingestellt oder nicht. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat empfiehlt, die Verlängerung zu befristen und nicht unbefristet im Gesetz festzuschreiben. Wir anerkennen die unmittelbaren Probleme der Hotellerie, sind aber gleichzeitig der Meinung, dass auch ein strukturelles Problem besteht. Mit dieser Befristung möchten wir doch auch das Signal aussenden, dass wir der Meinung sind, dass strukturelle Probleme in der Hotellerie gelöst werden müssen, dass man sich also nicht auf ewig auf diesen Sondersatz verlassen, sondern auch die strukturellen Probleme angehen soll. Das wäre verbunden mit diesem Signal der Befristung.
Zusammengefasst ist es, denken wir, aus heutiger Sicht gerechtfertigt, diese Befristung fortführen und den Sondersatz noch einmal zu verlängern. Wir sind der Meinung, dass zehn Jahre im Moment die obere Limite dieser Verlängerung darstellen. Das ist im internationalen Vergleich gerechtfertigt, und mit der Befristung senden wir das Signal aus, dass wir doch der Meinung sind, dass auch strukturelle Probleme gelöst werden sollten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit und damit der Befristung auf zehn Jahre zuzustimmen.