Riklin Kathy · Nationalrat · 2017-05-04
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-05-04
Wortprotokoll
2011 und 2012 haben wir uns dreimal mit dem Währungshilfegesetz beschäftigt. In der Zwischenzeit hat der IWF wichtige Aufgaben erfüllt. Der IWF wurde durch globale Finanzkrisen sowie die Staatsschuldenlage im Euroraum enorm gefordert. Der Grundauftrag des IWF ist die Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems. Damit er dies tun kann, braucht er verlässliche Partner, die bei Finanzkrisen bereit sind, die Finanzierung zu gewährleisten. Die nun vorliegende Gesetzesrevision ist aufgrund von Veränderungen der Kreditvergabepraxis auf multilateraler Ebene notwendig.
Die Gesetzesanpassungen drängen sich auf, damit die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann. Somit sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: Erstens soll die Höchstlaufzeit der Darlehen oder Garantieverpflichtungen von sieben auf neu zehn Jahre erhöht werden; zweitens soll die Bestimmung über die Finanzierung von Währungshilfe zugunsten ärmerer Länder allgemeiner gefasst werden; und drittens soll eine Beteiligung der Nationalbank bei der Währungshilfe zugunsten einzelner Staaten explizit vorgesehen werden. Mit einem einfachen Bundesbeschluss soll schliesslich die Gewährung des Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe von 10 Milliarden Franken, der bis zum 15. April 2018 gilt, um fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung um weitere fünf Jahre bis 2023 soll sicherstellen, dass die Schweiz im Bedarfsfall rasch Massnahmen zur Währungshilfe ergreifen kann.
Die Schweiz als international stark integrierte Volkswirtschaft mit eigener Währung und wichtigem Finanzplatz hat ein grosses Interesse daran, dass der IWF sein Mandat auch in Zukunft effektiv wahrnehmen kann. Die Schweiz soll und will in der oberen Liga mithalten. Tatsache ist: Die Mitgliedschaft ist für die Schweiz von grösster Bedeutung. Die Teilnahme an Währungshilfeaktionen sichert der Schweiz ihre Stellung im internationalen Finanzsystem. Damit können wir uns eine Teilnahme an den wichtigen internationalen Finanzgremien sichern und auch bei den G-20-Staaten eine Rolle spielen, leider aber nicht als Vollmitglied, obwohl wir dies eigentlich aufgrund unserer wirtschaftlichen Leistungen tun könnten und sollten.
Übrigens wird bei einer Beanspruchung der Kredite der Betrag marktgerecht verzinst. In diesem Sinne handelt es sich um ein gutes Finanzgeschäft der Nationalbank. Die Mittel werden nicht den einzelnen Mitgliedländern, sondern unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung gestellt. Damit ist das Ausfallrisiko äusserst gering. Es ist noch nie vorgekommen, dass Kredite nicht zurückbezahlt worden sind.
Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und bittet Sie, das auch zu tun. Wir lehnen die jeweiligen Minderheitsanträge ab.