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AB 215084

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

"Weniger Steuerverluste infolge Verjährung" - mit dieser Motion wollten wir den Bundesrat im Dezember 2015 beauftragen, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen, welche bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer zu einer Minimierung der Steuerverluste aus Verjährung führen. Zur Begründung wiesen wir auf die durch das Parlament in den Revisionen des Mehrwertsteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer getätigten Verkürzungen der Verjährungen hin. Angesichts der Zeit verzichte ich auf Einzelheiten.

Ich möchte in der Stellungnahme des Bundesrates vom Januar 2016 Folgendes hervorheben: "Das Verjährungsrisiko kann nur in einem beschränkten Umfang quantifiziert werden: In 11 der aktuell 16 hängigen Strafuntersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird die Strafverfolgung für mehrere Steuerperioden verjähren, wenn der Einspracheentscheid der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung nicht vor dem 31. Dezember 2016 erlassen wird. Damit wäre die Nachbesteuerung von rund 170 Millionen Franken an Einkommen oder Gewinnen gefährdet. Die finanziellen Risiken für die übrigen Verfahren kann die Eidgenössische Steuerverwaltung mangels Daten nicht quantifizieren."

Sie haben richtig gehört: Durch 11 der damals aktuell hängigen 16 Strafuntersuchungen, die auf Ebene der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführt wurden - Stand Januar 2016 -, bestand ein Gefährdungsrisiko von 170 Millionen Steuerfranken alleine bei der direkten Bundessteuer. Das Risiko beschlägt auch die Kantone, die mit 17 Prozent Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer beteiligt sind.

170 Millionen Franken Verlustrisiko aus Verjährung bezogen auf 11 Fälle gibt ein durchschnittliches Verlustrisiko von 15 Millionen Franken pro Fall. Das ist entschieden zu hoch! Andererseits ist zu anerkennen, dass der Bundesrat mehrmals und letztmals mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, mit der Botschaft vom Februar 2015, die Verjährungsfrist wieder verlängern wollte, gerade aufgrund der Erkenntnisse, die auch die Grundlage der Motion der SP-Fraktion bilden. Das Parlament hat diese Verlängerung dann aber abgelehnt.

Ich habe jetzt mit Interesse gelesen, dass sich die Eidgenössische Finanzkontrolle dieser Thematik angenommen hat, Herr Bundesrat. Ich wäre interessiert daran zu erfahren, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Es wäre wichtig, hier vielleicht noch detaillierte Statistiken, Quantifizierungen zu haben.

Meine zweite Frage: Ist der Aufbau der Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren in Ihrer Steuerverwaltung, der ja zu bis zu 75 wiederaufgebauten Stellen führen sollte, gemäss Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III im Gang? Oder gab es diesbezüglich Einschnitte aufgrund der Personalkürzungen durch das Parlament im Budget 2017?