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Frick Bruno · Ständerat · 2002-03-21

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Sie haben einen korrigierten Entwurf erhalten, wonach Artikel 2 Absatz 3 zu streichen ist. Warum? Dieser Absatz ist schlicht und einfach nicht nötig. Er wurde ursprünglich eingefügt als Erklärung dafür, welches noch Sache des Bundesrates sei, nachdem Absatz 2 die Aufgabe der Kantone im Vollzug regelt. Aber eine genaue Sichtung der Lage hat ergeben, dass Absatz 3 nichts anderes als die allgemeine Aufgabe des Bundesrates umschreibt, nämlich Vollzugsvorschriften zu erlassen. Darum ist Absatz 3 überflüssig.

Hätten wir diese Streichung nicht beantragt, so hätte wohl die Redaktionskommission unter dem Zepter von Herrn Schweiger entsprechend gehandelt.