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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-03-21

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Unser Kommissionspräsident hat das Geschäft, das uns hier vorliegt, meines Erachtens etwas gar positiv und optimistisch gewürdigt. Zwar sind wir alle froh, dass wir überhaupt einen Weg gefunden haben, aber seien wir ehrlich! Ich meine, diese Vorlage weckt doch auch ungute Gefühle. Gerichte verschieben nun in diesem Bereich Finanzierungslasten nahezu in Milliardenhöhe, es braucht Gerichtsentscheide. Ist das tatsächlich der Weg? Das frage ich mich.

Weshalb ist es so weit gekommen, dass wir zum Mittel der dringlichen Bundesgesetze greifen müssen? Wir wissen natürlich, dass insbesondere die Ausgangslage unklar war: Die Kantone haben bezüglich dieser Problematik eine andere Optik gehabt als die Versicherer. Das ist nicht ungewöhnlich, aber in diesem Falle vielleicht doch etwas ungewöhnlicher als in anderen Fällen. Weshalb?

Wir hatten ursprünglich einen Wortlaut des Gesetzes, der zumindest nicht völlig klar war. Bei einer grammatikalischen Auslegung, also einer Auslegung nach dem Wortlaut, käme man wohl nicht zum Entscheid, den das Eidgenössische Versicherungsgericht getroffen hat. Mindestens gibt es hierzu auch Rechtsgutachten, die in eine andere Richtung weisen. Dazu möchte ich aber gleich beifügen, dass ich vom System her durchaus Verständnis für den Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes habe; vom System her ist dieser Entscheid kaum stark zu bemängeln.

Aber immerhin: Die Ausgangslage war natürlich ursprünglich auch bei den Finanzierungslasten anders. Die Kantone waren sich nicht bewusst, dass dieser zusätzliche Betrag von gegen einer Milliarde Franken - wenn man noch die ausserkantonalen Hospitalisationen dazurechnet - auch noch zu ihren Lasten gehen würde; sonst hätten sie vielleicht seinerzeit zum KVG generell eine andere Stellung eingenommen.

Es kommt dazu, dass die Auslegung der Kantone während geraumer Zeit anerkannt worden ist. Auch das weckt natürlich nicht unbedingt gute Gefühle: wenn wir uns vorstellen, dass wir bereits im sechsten Jahr des neuen KVG leben und nun noch solche Neuinterpretationen kommen! Trotzdem hat sich diese Situation natürlich mit dem ersten EVG-Urteil klar [PAGE 255] abgezeichnet, welches die ausserkantonalen Hospitalisationen der Zusatzversicherten betroffen hat. Eine ungleiche Behandlung ausserkantonal und innerkantonal und damit auch eine ungleiche Behandlung jener Kantone, welche viele Patientinnen und Patienten - verzeihen Sie mir den unschönen Ausdruck - "exportieren" müssen, gegenüber jenen, welche praktisch alle Behandlungen im eigenen Kanton vornehmen können, waren auf längere Zeit nicht möglich. Das Stillhalteabkommen, das wir damals schliessen konnten, war klar nur eine Übergangslösung.

Eine andere, integrale Lösung, meine ich, ist nachher unerlässlich geworden. Sie wird allerdings mit diesem dringlichen Bundesgesetz natürlich noch nicht erzielt. Auch diese Vorlage ist nur eine Übergangslösung, wir müssen hier bis zur zweiten Revision des KVG zuwarten.

Ich möchte auch einen anderen Eindruck noch etwas korrigieren, der durch das Votum des Kommissionspräsidenten entstanden ist: Die Zusatzversicherten, welche zugleich Steuern zahlen, werden künftig natürlich tendenziell mehr Steuern zu bezahlen haben. Es sind ja insbesondere auch die Zusatz-, die Privatversicherten, welche tatsächlich in höhere Progressionsstufen hineinrutschen dürften. Ob dann die Rechnung für die Betroffenen unter dem Strich aufgeht, möchte ich heftig bezweifeln, nur um hier allfällige Illusionen rechtzeitig zu zerstören.

Ich stehe zu diesem dringlichen Bundesgesetz, aber ich meine, dieser Fall öffnet auch ein Fenster auf die "Streitkultur". Ich setze das Wort in Anführungszeichen, weil es keine Kultur ist, was wir im Bereich des KVG erleben müssen. Versicherte und Versicherer, Kantone und Leistungserbringer, Kantone und Versicherer, Leistungserbringer und Versicherer, alle streiten miteinander in Bezug auf dieses KVG, und Vertrauen in den jeweiligen Partner wird klein geschrieben. Das darf nicht mehr lange so andauern; das macht doch uns allen Bauchweh. Ich meine, es geht bei unserem heutigen Entscheid auch darum, dass wir von dieser "Streitkultur" nun möglichst einmal wegkommen möchten.

Weshalb sind wir in dieser Lage? Ganz entscheidende Fragen - wie auch die vorliegende - werden im Krankenversicherungsbereich leider nicht über Vollzugsrecht, sondern durch Gerichts- und Rechtsmittelentscheide entschieden. Und in der Regel braucht ein solcher Entscheid geraume Zeit, sehr viel Zeit. Dieser sehr grosse Zeitbedarf für Rechtsmittelentscheide hat dazu geführt, dass Anreiz für verzögerndes Verhalten und für Missbrauch besteht, für eine Hinhaltetaktik, die der Sache nicht gut tut.

Im vorliegenden Fall haben die Kantone profitiert; das muss man ganz klar festhalten. Die Kantone haben hier selbstverständlich auch hinhaltend "gespielt". Es gibt andere Fälle; ich denke an den Tarifbereich, wo das Umgekehrte erfolgt, wo eher die Kassen verzögern. Beides ist nicht gut.

Aber gestatten Sie mir, dass ich als Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG folgendes Beispiel anführe: Wenn ein Betrieb wie die Spital Thurgau AG über zwei Jahre auf einen Tarifentscheid des Bundesrates warten muss und wir also heute mit den Tarifen des Jahres 1999 leben und gleichzeitig alle seitherigen Entscheide angefochten worden sind, dann ist das nicht von Gutem, dann leben wir in Rechtsunsicherheit und in Finanzierungsunsicherheit. Wenn man dann noch weiss, dass das KVG eine viermonatige Frist für den Entscheid des Bundesrates festhält, mit einer Möglichkeit, die Frist in ausserordentlichen Fällen um weitere vier Monate zu verlängern, dann versteht man die Welt nicht mehr.

Weil genau dieses Verhalten dazu führt, dass Streitereien gefördert und nicht verhindert werden, bitte ich darum, dass diese Fristen nun endlich eingehalten werden oder dass dann eben ein anderes Rechtsmittelsystem gewählt wird. Lange können wir nicht mehr mit dieser "Streitkultur" leben.

Das vorgeschlagene Bundesgesetz bedeutet für mich einen Notnagel. Es ist keine definitive Lösung, sie ist auch nicht so definiert. Aber diese Lösung hat Vorteile. Sie vermeidet durch die zeitliche Abfederung eine unverzügliche und schlagartige finanzielle Mehrbelastung der Kantone. Damit, meine ich, sollte es den Kantonen im Wesentlichen möglich sein, diese Mehrbelastung zu bewältigen, ohne unverzüglich zu Steuererhöhungen schreiten zu müssen. Das ist immerhin schon etwas, weil ich auf der anderen Seite nicht allzu sehr daran glaube, dass dann die Versicherungen ihre Prämien senken könnten. Es ist schon schön, wenn sie nicht weiter steigen.

Man kann sich hier im Übrigen durchaus sozialpolitische Fragen stellen, weil die kantonalen Mittel ja, wie erwähnt, nicht unbedingt in die richtige Richtung fliessen. Die lediglich Grundversicherten werden von höheren Steuern natürlich mitbetroffen, ohne dass bei den Prämien der Grundversicherung eine Reduktion zu erwarten wäre. Ganz im Gegenteil: Wir müssen damit rechnen, dass infolge des Entscheides des Versicherungsgerichtes eher Druck auf die Prämien in diesem Bereich erfolgt. Denn wenn bisher auch keine Quersubventionierung erfolgt ist, so sind doch mindestens die Grenzkosten von den Zusatzversicherten mitgetragen worden.

Das dringliche Bundesgesetz macht aber auch aus anderen Gründen durchaus Sinn, meines Erachtens vor allem, um ein mögliches Chaos zu vermeiden und, wie gesagt, die "Streitkultur" etwas abzubauen. Wenn wir aber das Chaos vermeiden wollen, dann ist es notwendig, dass sich die Kantone und Versicherer über das noch nicht gelöste Problem des Jahres 2001 tatsächlich einigen. Ich bin seit letzter Woche hoffnungsfroh und rechne damit, dass es so kommen wird. Ich meine aber auch, dass wir den Druck bis zur Schlussabstimmung in unserem Rat aufrechterhalten müssen.

Was wäre die Folge, wenn wir dem dringlichen Bundesgesetz nicht zustimmen würden? Wir hätten - davon bin ich überzeugt - im Rechnungswesen der Spitäler und Krankenkassen chaotische Zustände, Rechtsunsicherheit und Gerichtsverfahren auf lange Zeit. Man muss sich das vorstellen: Praktisch jedes Spital verkehrt mit praktisch allen Krankenkassen. Das gibt eine Vielzahl von Verfahren. Ich bin froh, wenn es nicht in diese Richtung geht.

Finanziell wäre die Geschichte für die Kantone allenfalls sogar noch tragbar. Nicht tragbar wäre sie aber für selbstständige bzw. aus der kantonalen Verwaltung ausgegliederte Spitäler. Für sie könnte die ganze Geschichte sonst existenzgefährdend werden. Für die Krankenkassen im Übrigen könnte eine solche Entwicklung über Jahre hinaus durchaus zum Grund werden - ich unterstelle hier etwas -, Prämien nicht zu senken. Auch das wollen wir natürlich nicht.

Insgesamt hätten wir sicher eine miserable Ausgangslage für die Umsetzung der zweiten KVG-Revision. Wenn wir diese KVG-Revision zum Erfolg bringen wollen, müssen alle Beteiligten mitziehen. Das machen sie nur, wenn sie nicht miteinander im Streite liegen.

Zur zweiten KVG-Revision: Ich meine, dass der Übergang und die Anpassung an den Weg, den wir hier vorschlagen, durch diese neue Entwicklung noch schwieriger geworden sind. Der Zwischenschritt des dringlichen Bundesgesetzes zeigt einmal mehr auch die Probleme der dualen Spitalfinanzierung auf und der unterschiedlichen, gegenläufigen Interessenlage der beiden Finanzierer, der Kantone und der Versicherer.

Falsche Anreize werden mit dieser Gesetzesvorlage schlussendlich nicht beseitigt. Sie werden sogar teilweise möglicherweise neu geschaffen, wenn wir an die reinen Privatspitäler denken - also weder an die öffentlichen noch an die öffentlich subventionierten -, die natürlich massiv benachteiligt werden. Das können wir nicht ändern, aber wir lösen in diesem Bereich keine Probleme, sondern wir schaffen neue. Dabei könnten wohl auch die Kantonsgrenzen noch wichtiger werden, da nun mehr kantonales Geld fliessen wird. Das hat dann eben diese Wirkung. Ebenso werden natürlich kantonale Planung und Staatseingriffe auf die Privatabteilungen ausgeweitet; und auch diese werden intensiver erfasst werden. Das wollen wir alles im Prinzip nicht. Es ist hier aber natürlich die Folge.

Für mich wird dadurch nicht das dringliche Bundesgesetz infrage gestellt, wohl aber ist die Notwendigkeit des Wechsels zu einem monistischen System ohne stete Brüche und [PAGE 256] Fehlanreize noch klarer gegeben. Wir müssen endlich ein System schaffen, in dem nicht nur der schwarze Peter herumgeschoben wird; in dem wir uns nicht um die Frage streiten, wer wie viel zahlt, anstatt uns dem Problem zu widmen, wie wir die Kostenentwicklung gesamthaft besser in den Griff bekommen können.

Wir haben, angesichts dieser neuen Entwicklung, mit den ständerätlichen Vorschlägen zur KVG-Revision den Schritt hin zum monistischen System zu zaghaft getan. Ich hoffe, dass der Nationalrat hier noch einen Schritt weiter geht und gesetzgeberisch den ganzen Weg zurücklegt. Die praktische Umsetzung und damit die Übergangsregelung werden dann immer noch viel Zeit beanspruchen.

Ich möchte, dass wir vor einer konsequenten Systemänderung nicht zurückschrecken. Wenn wir das tun, müssen wir uns auch nicht allzu sehr wundern, wenn weitere Situationen entstehen wie die vorliegende, wenn weiterhin solche Notmassnahmen nötig werden. Dieser Lösung heute ist aber im Interesse aller Beteiligten zuzustimmen.