Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2017-05-29
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-29
Wortprotokoll
Bei Absatz 1 von Artikel 15b geht es ja um die Netzebene 1, also um Leitungen von 220 Kilovolt und mehr. Das bedeutet, dass wir hier bei einer Infrastruktur sind, die sehr teuer zu realisieren ist. Aus diesem Grund muss man diesen Absatz dringend priorisieren und auch dringend umgestalten.
Wir haben ja - das sehen Sie dann im hinteren Bereich der Vorlage - für die Mehrkostenfaktoren der Netzebenen 3 und 5 verschiedene Zahlen festgelegt. Die Minderheit I (Imark) geht davon aus, dass ein Mehrkostenfaktor von höchstens 2,0 für die Erdverkabelung möglich sein soll, wohingegen die bundesrätliche Vorlage von 3,0 ausgeht. Bei Artikel 15b geht es, wie gesagt, um die erste Netzebene, und das heisst, dass dies vor allem auch die ganz grossen internationalen Leitungen betrifft, die in die Schweiz führen. Es geht um 220-Kilovolt- und 380-Kilovolt-Leitungen. Da bei diesen Leitungen die Infrastruktur sehr viel grösser ist und sehr viel mehr Leistungen transportiert werden, wird auch das Volumen im Bau entsprechend grösser. Sie müssen sich also vorstellen, dass eine 220-Kilovolt- oder 380-Kilovolt-Leitung in ihrer Dimension einer Baustelle für eine grosse Hauptstrasse entspricht. Das ist nicht irgendwie ein unsichtbarer oder klinischer Eingriff in die Natur, sondern das ist eine Grossbaustelle!
Ich möchte einfach einmal davon abkommen, dass wir in dieser Diskussion immer davon sprechen, dass die Freileitung böse, die Erdverkabelung aber unsichtbar und gut sei. Das Gegenteil ist der Fall: Die Erdverkabelung führt dazu, dass man grössere Bauvolumen hat und dass man wesentlich teurere und vor allem auch grössere Gerätschaften irgendwie in der Umwelt platzieren muss. Hinzu kommt - das ist dann noch ein physikalisches Problem -, dass eine Erdverkabelung auch dazu führt, dass es grössere Verluste gibt als bei Freileitungen. Aber das ist noch etwas anderes.
Aus diesem Grund ist es nötig und zielführend, dem Bundesrat hier eine Gewichtung in die Hand zu geben und ein Werkzeug für diese Diskussion bereitzustellen. Das Werkzeug sieht so aus, dass gemäss meinem Minderheitsantrag die Netzebene 1 im Grundsatz als Freileitung konzipiert wird. Das bedeutet, dass man vonseiten des Gesetzgebers folgende Abwägung macht: Eine Freileitung ist der Grundsatz und die Erdverkabelung die Ausnahme. Wenn man nämlich analog zu den Netzebenen 3 und 5 von den Mehrkostenfaktoren spricht, muss man davon ausgehen, dass bei der Netzebene 1 Mehrkostenfaktoren von rund 10 existieren können. Das heisst, dass eine Freileitung zehnmal weniger als die Erdverkabelung kosten kann. Ich muss Ihnen ja nicht sagen, dass dann jeweils der Stromkonsument diese Mehrkosten über die Netzkosten zahlen muss. Deshalb ist es nichts als angebracht, hier die Freileitungen in den Vordergrund zu stellen, um das Portemonnaie, aber auch die Nerven zu schonen. Ich möchte noch das Beispiel Riniken erwähnen. Dort sind in einem Gutachten Mehrkostenfaktoren von 12 bis 15 errechnet worden. Das ist allein schon ein Grund, warum man diese Leitung nicht baut.
Jetzt ziehe ich noch schnell einen Rückschluss zur Energiestrategie, die wir verabschiedet haben. Mit der Energiestrategie ist damit zu rechnen, dass wir dereinst im 220-Kilovolt-Netz erhebliche Engpässe haben werden. Das Dumme daran ist, dass mit der Importstrategie, die wir beschlossen haben, vor allem Strom aus dem Ausland kommt. Aus dem Ausland wird vor allem mit 380 Kilovolt eingespiesen. Das heisst, dass wir unsere Höchstspannungsleitungen extrem fein austarieren müssen, damit wir die Versorgungssicherheit verbessern können. Das heisst am Ende des Tages, dass wir Leitungen der Netzebene 1 brauchen, um die Versorgung des Mittellandes stabil halten zu können. Da können Sie dann nicht mit Mehrkostenfaktoren von 12 oder mehr operieren, um diese Infrastruktur zu ermöglichen. Da müssen Sie dann auch [PAGE 749] günstig produzieren können und diese Infrastruktur günstig auszugestalten versuchen.
Genau deshalb ist es jetzt nach dem Volksentscheid vom vergangenen 21. Mai mehr als angebracht, diese Infrastrukturinvestitionen zu beschleunigen und sie so kostengünstig auszugestalten, dass sie effektiv auch realisiert werden. Deshalb bin ich zusammen mit einer starken Minderheit der Auffassung, dass für die Netzebene 1 der Grundsatz der Freileitung gelten sollte.