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Dittli Josef · Ständerat · 2017-05-29

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Es geht nun noch um die Besteuerung der Gewinne aus den Geldspielteilnahmen. Davon sind verschiedenste Artikel betroffen - deshalb die ganze Litanei in der Aufführung des Antrages.

Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt. Er hat die Gewinne aus der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten steuerbefreit und damit jenen aus den Spielbanken und auch aus dem benachbarten Ausland gleichgestellt. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat am Beschluss des Ständerates festgehalten, wonach bei Lotterien und Sportwetten neu eine Steuerfreigrenze von einer Million Franken gelten soll. Wir erinnern uns: Nebst Bundesrat und Nationalrat befürworten auch die Finanzdirektorenkonferenz und die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz die Lösung des Bundesrates mit einer deutlichen Mehrheit.

Die Argumente der Kommission für die Fassung des Ständerates sind zwar auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar; sie orientieren sich aber - und das ist das Problem - an der Vergangenheit. Folgende zwei Entwicklungen wurden ausser Acht gelassen:

Erstens werden in zehn Jahren bis zu 50 Prozent des Geldspiels online abgewickelt werden. Spielbanken werden mit dem neuen Geldspielgesetz ein Online-Angebot aufbauen, und ihre Spielgewinne aus Online-Spielen wie Blackjack, Roulette usw. sind steuerbefreit. Online-Angebote der Lotteriegesellschaften unterliegen aber ab der Steuerfreigrenze der ordentlichen Besteuerung. Damit haben die Spielbanken im Online-Bereich einen Steuervorteil, was zu einer erheblichen Ertragsverschiebung zulasten der Lotteriegesellschaften und damit der Kantone führen kann. Die Angebote liegen lediglich einige Mausklicks auseinander. Das empfinde ich als ungerecht. Im Bereich der Online-Spielbanken fallen international regelmässig Gewinne in Millionenhöhe an. Das Geldspielgesetz ermöglicht den Schweizer Spielbanken internationale Kooperationen und insbesondere auch länderübergreifende Jackpots, welche in Zukunft zweifelsohne angeboten werden und im Gegensatz zu den Lotterie-Jackpots steuerfrei wären.

Eine zweite Entwicklung betrifft den Start der internationalen Lotterie Eurojackpot in Deutschland und Italien. Viele Genfer spielen bereits heute in Frankreich und nicht in der Schweiz Euromillions, weil sie in Frankreich im Falle eines Gewinns keine Steuern zahlen müssen. Als Nächstes könnten es die Tessiner, Thurgauer, Basler und St. Galler sein, die im Ausland spielen, weil beim Eurojackpot-Gewinn im Ausland kein Steuerabzug erfolgt. Wer an solchen Lotterien teilnimmt, rechnet insgeheim damit, den Hauptgewinn zu erzielen. Der ist bekanntlich wesentlich höher als eine Million Franken. Der Einkaufstourismus macht auch vor den Lotterien nicht halt. Das Problem ist dabei aber nicht der Wechselkurs, sondern die Gewinnbesteuerung. Sie beeinflusst letztlich, wo die Nachfrage nach Geldspielen mit hohen Jackpots in Zukunft befriedigt werden wird.

Neben illegalen ausländischen Online-Angeboten stehen den Schweizerinnen und Schweizern drei Optionen offen: erstens das Spielen bei den Lotteriegesellschaften, zweitens das Spielen bei den Spielbanken, und zwar neu vor allem bei den Online-Spielbanken, und drittens das Spielen im benachbarten Ausland. Die Kantone profitieren nur bei einer der drei Varianten, nämlich bei den von den Lotteriegesellschaften angebotenen Spielen. Wenn diese Alternative aufgrund des Steuernachteils unattraktiv ist, profitieren vor allem das Ausland und die Spielbanken. Eine vom Bundesamt für Justiz bei der Universität Bern in Auftrag gegebene Studie zeigt denn auch auf, dass die für die Allgemeinheit generierten Mittel mittelfristig höher ausfallen, wenn auf die Besteuerung der Spielgewinne verzichtet wird. Das Wegfallen der Einkommenssteuer wird durch höhere Erträge der Spielbanken und Lotterien kompensiert.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich, auf die Lösung des Bundesrates und des Nationalrates einzuschwenken.