Lexipedia

Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2017-05-30

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Ich spreche bei diesem Block vor allem zum Aufteilungsantrag, den ich Ihnen unterbreitet habe. Die Vorlage heisst ja "Um- und Ausbau der Stromnetze" und nicht "Strompflichtkonsum für Privatkonsumenten und KMU" - das einfach mal als grundsätzliche Bemerkung.

Wenn die Kommission ohne Kenntnisse von Folgen und Kosten und ohne Umsetzungsvorschläge einen solchen Markteingriff beschliesst, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob da alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen ist oder ob man hier nicht bei etwas, wovon man wirklich keine Ahnung hat, durch die Hintertür einen Sündenfall begangen hat. Es ist so, dass wir je nachdem, wie man es dann berechnet - die Zahlen des BFE liegen vor -, von einer Dimension von etwa 150 bis 550 Millionen Franken sprechen. Wir würden das ohne Vernehmlassung einfach in ein Gesetz schreiben, das sich notabene gar nicht mit dieser Thematik befasst. Das ist die Ausgangslage und der Grund, weshalb der Teilungsantrag eingereicht wurde. Es ist nichts als angezeigt, wenn man schon einen solch grossen Markteingriff vornehmen will, dass man eine saubere Vernehmlassung durchführt, dass man aber auch alle anderen Geschäfte und alle anderen Pisten, die es im Strombereich noch gibt, in Betracht zieht und zum Beispiel ein Gesamtkonzept für ein neues Strommarktdesign in Angriff nimmt.

Wie kommt es dazu, dass die Kommission überhaupt einen solchen Pflichtkonsum für "gebundene Endkunden" einführen will? Mit diesem Begriff ist eigentlich schon gesagt, dass es im Strommarkt halt zwei verschiedene Kategorien von Kunden gibt: die grossen, die sich frei bewegen können, und die Privatkonsumenten und KMU, die ihren Anbieter eben nicht frei wählen können. Diejenigen, die gebunden sind, zahlen immer mehr die Zeche für jede mögliche Akrobatik der Energiepolitik. Die Strommarktliberalisierung ist leider - das sage ich vor allem auch als Sprecher der FDP-Fraktion - auf halbem Weg steckengeblieben. Dieser halbe Weg soll jetzt noch vergoldet werden. Das ist ein Problem, denn wenn man jetzt die gebundenen Endkunden zu einem Pflichtkonsum verdonnert, dann zahlen sie die Zeche, und die anderen können sich dann wie gesagt frei bewegen. Wenn eine Vergoldung der Teilmarktliberalisierung vorgenommen wird, wenn man mit einem nicht vollständig liberalisierten Markt 150 bis 550 Millionen Franken mehr verdienen kann, als wenn der Markt dann effektiv liberalisiert wird, ist es auch klar, dass die vollständige Liberalisierung so schnell gar nicht kommen wird. Das heisst ja, dass diese Regelung, welche Ihnen die Mehrheit der UREK vorschlägt, eigentlich dazu führt, dass man aufgrund der Teilmarktliberalisierung Geld verdienen kann. Und das ist dann wirklich nicht kompatibel mit weiteren Schritten.

Was sind die weiteren Schritte? Eine vollständige Marktliberalisierung beim Endkundenmarkt ist z. B. eine Basis, um ein Stromhandelsabkommen mit der EU abzuschliessen. Eine vollständige Marktliberalisierung wäre auch angezeigt, wenn man sich zur Angebotsseite Gedanken macht, z. B. über Kapazitätsmärkte und Verfügbarkeitsreserven. Das sind alles Modelle, welche schon in den BFE-Berichten angeschaut wurden. Das Modell mit den Kapazitätsmärkten ist eigentlich dasjenige, das momentan klar - ich sage: klar! - am wenigsten negative Punkte hat, aber sehr viele Vorteile bringen wird. Das wäre eine Piste, auf der man vorwärtsgehen könnte, anstatt jetzt hier eine "Pflästerlipolitik" zu machen.

Wenn ich noch kurz die Dimensionen anschauen darf: Man spricht hier von 150 bis 550 Millionen Franken. Die Höhe der staatlichen Abgaben bei der Wasserkraft, namentlich der Wasserzins, entspricht der gleichen Grössenordnung. Das heisst, wenn all jene, die sich jetzt beklagen, der Wasserkraft gehe es nicht gut und man müsse sofort - mit Betonung auf "sofort" - handeln, dann muss man halt eine Sofortmassnahme ergreifen. Wir haben bei der Energiestrategie ja jetzt die Marktprämie beschlossen. Und die Sofortmassnahme, die jetzt unmittelbar auf dem Tisch liegt, wäre die Senkung der Wasserzinsen in den Kantonen. Das kann jeder Kanton sofort beschliessen, und zwar in einer Art und Weise, dass die Produktion der Wasserkraft auf dem Markt, wie er heute besteht, günstiger würde und auf der Merit Order aufsteigen würde. Das wäre eine Sofortmassnahme. Dass das möglich ist, zeigt das Verhalten des Kantons Bern, der nämlich beschlossen hat, die auf den 1. Januar 2015 erfolgte Wasserzinserhöhung rückgängig zu machen. Das sind alles Dinge, die im Raum stehen.

Ich fasse zusammen: Der Wasserzins ist sicher ein Thema, das kommen muss. Wir sind in der UREK an der Arbeit an einem Strommarktdesign, vor allem auch auf der Angebotsseite. Ich nenne da das Beispiel der Kapazitätsmärkte, das umsetzbar ist und auf europäischer Ebene bereits funktioniert. Weiter nenne ich auch die vollständige Liberalisierung des Endkundenmarktes. Das ist eine Piste, die offenbar auch bei den Sozialdemokraten - das nehme ich gerne zur Kenntnis - immer mehrheitsfähiger wird. Wenn sie in der Lage sind, 550 Millionen Franken einfach so eindimensional den Privatkonsumenten und den KMU aufzubürden, ohne mit der Wimper zu zucken, dann ist wahrscheinlich die Liberalisierung des Endkundenmarktes für sie kein Problem, weil diese für die Privatkonsumenten deutlich günstiger ist - danke für dieses Argument.

Summa summarum: Es hat noch sehr viel Luft im System - nehmen wir diese doch raus! Ansonsten haben wir mit der Energiepolitik einen Ballon, und jedes Mal, wenn wir irgendwo drücken, entsteht eine Beule an einem anderen Ort. Das ist keine solide Politik. Ich bin deswegen zusammen mit der FDP-Liberalen Fraktion der Meinung: Wir sollten Luft ablassen, statt immer den Schalmeienklängen der Lobbys zu erliegen, und mal richtig die Hausaufgaben im Strommarkt machen. Deshalb: zurück an den Absender.[GZ]

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages.