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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 1 des Stromversorgungsgesetzes, dem Zweckartikel, haben wir eine [PAGE 764] Minderheit Imark, die grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Die Ergänzung des Zweckartikels um einen neuen Buchstaben c, den Ihre Kommission eingebaut hat, ist aus unserer Sicht unnötig. Buchstabe c wurde eben auch im Kontext von Artikel 6 eingebaut. In materieller Hinsicht bringt diese Ergänzung keinen Zusatzwert.

Ich finde es ziemlich ironisch, dass Sie hier eine wettbewerbliche Stärkung im inländischen Elektrizitätsmarkt durch erneuerbare Energien wollen - ausgerechnet im Inlandmarkt, wo die Grundversorgung eben gerade keinen Wettbewerb beinhaltet, sondern wo eine monopolistische Situation herrscht. Es ist also ein bisschen ein Widerspruch in sich; deshalb unterstützen wir hier die Minderheit Imark.

Es besteht bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j eine Differenz. Hier würde ich auch die Kommission Ihres Rates unterstützen, die diesen Buchstaben streichen will. Dies wäre dann auch für die Artikel 17a und 17b gültig. Hier hat der Ständerat "Netzanschlussnehmer" eingefügt, eine Definition, die erstens unnötig ist und zweitens Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Das Anliegen, "Endverbraucher, Erzeuger oder Speicher" in den Artikeln 17a und 17b gleichermassen zu berücksichtigen, wird von Ihrer Kommission vollumfänglich aufgenommen. Damit sind alle neuen Akteure abgedeckt, und der Begriff "Netzanschlussnehmer" ist hier überflüssig.

Kommen wir also zu Artikel 6, zu dem ein Minderheitsantrag Genecand vorliegt, der aber, wie ich verstanden habe, zurückgezogen wird, wenn der Antrag Wasserfallen obsiegt. Im Ständerat - es wurde richtig gesagt - floss gegen Ende der Diskussion noch ein Streichungsantrag zu Absatz 5 ein: Man soll die Durchschnittspreismethode streichen. Der Beginn der ganzen Diskussion war eigentlich der Bundesgerichtsentscheid. Die Durchschnittspreismethode, die die Elcom seit Jahren anwendet, wurde vom Bundesgericht gestützt. Aber man hat festgestellt, dass rund ein Dutzend Netzbetreiber das Gesetz nicht korrekt angewendet haben und Geld zurückerstatten müssen.

670 Netzbetreiber gibt es, 80 Prozent haben das Gesetz eingehalten, ein Dutzend nicht. Sie haben verloren und müssten nun zwischen 30 und 50 Millionen Franken zurückerstatten. Was wurde gemacht? Man sagte: Wir möchten nicht zurückerstatten, wir ändern das Gesetz, und die Durchschnittspreismethode ist vom Tisch. Hm! Der Ständerat ist darauf hereingefallen, und leider auch die Mehrheit Ihrer Kommission.

Die Durchschnittspreismethode hat ihre Berechtigung. Es mag unschön sein, aber wir haben einen teilliberalisierten Markt. Also muss man eine Methodik finden, wie man mit den Kunden umgeht, die sich am Markt bedienen: mit den Grossunternehmen, die halt ihren Strom im Ausland kaufen, und mit den gebundenen Kunden, die keine Wahl haben und die das Netz trotzdem unterhalten müssen.

Diese Durchschnittspreismethode ist nach wie vor berechtigt, das hat das Bundesgericht festgestellt. Die Elcom hat vor Ihrer Kommission auch die Situation dargelegt: Sechs Versorger müssten korrigieren, sechs Versorger, die das Gesetz missachtet haben. Rückwirkende Anwendung - ich habe das im einleitenden Votum gesagt - kennt unser System eigentlich nicht, das hat Ihre Kommission auch anders dargelegt.

Aber primär ist es halt so: Eine Streichung dieser Durchschnittspreismethode löst das Problem der Produktion nicht, sie löst das Problem der Wasserkraft-Positionierung nicht; sie bestraft aber die gefangenen Kunden, notabene die KMU und die Privatkonsumenten. Deshalb sind die Vertreter der Konsumentenverbände und auch der Gewerbeverband, die Vertreter der KMU, entsprechend gegen die Streichung. Dafür sind natürlich die grossen Unternehmen, nämlich diejenigen, die das Gesetz verletzt haben - oder zumindest einige von ihnen. Deshalb muss man das schon genau adressieren.

Wenn Sie diesen Teil streichen, was lösen Sie damit? Sie haben das Problem, dass die Primärenergiepreise weltweit tief sind, nicht gelöst. Sie haben das Problem, dass in der EU die CO2-Zertifikate viel zu billig sind, nicht gelöst; dieser Preisdruck bleibt. Sie haben das Problem, dass die Schweiz im Winterhalbjahr weiterhin Strom importieren muss, nicht gelöst. Sie haben lediglich eine wirtschaftspolitische Massnahme ergriffen, indem Sie gewisse Unternehmen stützen, gewisse Unternehmen mit einer Wegnahme des Risikos und einer Verteilung des Risikos auf die Haushalte und die KMU entlasten. Das ist eine klare finanzielle Hilfe für den Betrieb der Wasserkraftwerke und für diese Unternehmen, hat aber nichts zu tun mit Versorgungssicherheit, hat nichts zu tun mit den Preisproblemen der Wasserkraft und hat nichts damit zu tun, dass Sie an der erwähnten Preissituation weltweit und in der EU irgendetwas ändern würden - und diese Punkte müssen wir lösen!

Ihre Kommission hat sich bemüht, hat Hearings gemacht - das stimmt -, aber schliesslich ist eine Streichung von Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes nicht die Lösung des Problems, sondern eine wirtschaftspolitische Massnahme. Man kann das tun, wenn Sie das wollen. Aber wir wissen auch alle: Vor allem hinter den Kulissen geht es um den Streit darüber, was mit dem Wasserzins passiert, wie man sich hier schon positionieren kann, und darum, was am Markt mit der Wasserkraft passiert.

Dafür, dass die Bergkantone einer Wasserzinsregelung mit Sorge entgegenblicken, habe ich vollstes Verständnis. Es kam in einem Moment zu einer Erhöhung, als die Preise am Markt hinuntergingen. Wir haben gesagt, dass wir das lösen müssen. Wir müssen eine Regelung mit dem Wasserzins finden, damit die Einnahmen aus dem Bezug von Wasser für die Bergregionen gesichert sind. Das muss aber auch auf einem Niveau sein, das ein Marktelement beinhaltet. Es kann nicht sein, dass hier der Markt eigentlich keine Rolle spielt. Wir werden dieses Modell in Kürze in die Vernehmlassung schicken. Es ist klar, dass das für Wasserkraftwerkbetreiber eine schlechte Lösung sein wird. Die Konzessionsberechtigten werden auch unzufrieden sein. Niemand kann seine Interessen hier optimal in dieses System einbringen.

Wenn wir die Wasserkraft aber besser positionieren wollen, müssen wir beim Wasserzins etwas tun. Das ist völlig klar. Das ist ein wichtiges Kostenelement, rund ein Rappen pro Kilowattstunde. Das lösen wir nicht, indem wir den Wasserzins nicht auch in das Gesamtsystem integrieren. Aber es ist eine schwierige Übung. Wir müssen sie erledigen, aber wir müssen das im Lichte des künftigen Marktdesigns tun. Das hat Ihre Kommission versucht, einfach noch nicht mit den richtigen Rezepten. Wenn wir die Wasserkraft für die Zukunft positionieren wollen, müssen wir den Weltmarkt, müssen wir den europäischen Strommarkt im Auge behalten. Es gibt da verschiedene Rezepte.

Für uns ist natürlich immer auch wichtig: Wir wollen Investitionen. Wir sind nicht da, um Unternehmen zu retten. Wir sind nicht primär da, um Fehlentscheide von Managements durch den Steuerzahler zu schützen. Wir sind nicht dazu da, um hohe Kredite, die viele Rechnungen belasten, jetzt vom Bund her zu lösen. Das sind primär unternehmerische Aufgaben. Man ist auch dran und hat die Unternehmen neu organisiert. Das ist am Laufen. Deshalb meine ich effektiv, dass der Antrag Wasserfallen dieses Problem nicht auf die lange Bank schieben will. Er sagt, dass wir, wie die Kommission das vorhatte, hier etwas tun müssen, dass es aber nicht nur wirtschaftspolitisch für die Unternehmen begründet sein kann. Es muss auch energiepolitisch und für die Konsumenten, die diese Preise zu bezahlen haben, stimmen. Es muss eine nachhaltige Lösung sein. Wir haben sie auch noch nicht. Wir haben verschiedene Ansätze. Das haben wir der Kommission mitgeteilt und gesagt: Im Herbst sind wir so weit, dass wir die Ergebnisse vertieft haben.

Wir sind nicht unter Zeitdruck. Im nächsten Januar kommt das neue Gesetz, und die Betreiber der bestehenden Grosswasserkraftwerke bekommen 120 Millionen Franken im Jahr als Unterstützung. Das ist nicht ganz wenig! 120 Millionen - da darf man auch Danke sagen, dass das Schweizervolk das akzeptiert hat, und dies, ohne dass sie etwas dafür tun. Es wird keine Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft mehr produziert. Das Geld sollen sie bekommen, weil wir die Schwierigkeiten der Wasserkraftanlagenbetreiber anerkennen. Wir haben auch gesagt, dass sie ihre Hausaufgaben machen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass man die Behandlung der Fragen des Netzes - da haben Sie sich gestern in Ihren Entscheiden weitgehend mit dem Ständerat geeinigt - jetzt abschliesst und das Gesetz in Kraft treten lässt. Das Netz ist wichtig, es braucht jetzt diese Entscheidungen. [PAGE 765] Lassen Sie uns nach den Sommerferien in aller Ruhe die Diskussion darüber beginnen, welche Möglichkeiten es mit dem neuen Marktdesign gibt und was mit dem Wasserzins passiert. Man muss eine gute Lösung für die Bergregionen, aber auch für die Kantone, die Aktionäre dieser Unternehmen sind, finden.

Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Linie des Einzelantrages Wasserfallen zu folgen.

Es gibt einen Minderheitsantrag Grunder zu Artikel 8a. Hier hat Herr Nationalrat Vogler vorhin eigentlich die richtige Antwort gegeben. Es hat sich für die Frage der neuen Anlagen tatsächlich eine gewisse Praxis etabliert. Und Handlungsbedarf besteht, aber eine Regelung ist nicht dringend - das ist der Unterschied. Wir sind der Meinung, dass das im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes - die ist ja auch in der Pipeline - angegangen werden muss, aber eben nicht nur der Teil Netzanschluss, sondern gesamthaft. Hier geht es eben noch um Fragen der Kostentragung bei Erschliessungsleitungen. Das ist natürlich gerade für einen Investor genauso wichtig, und Rechtssicherheit sollte für alle Bereiche bestehen. Die Vernehmlassung und die Analyse haben ergeben, dass wir hier mit der heutigen Terminologie mal leben können, aber dass die heutigen Begriffe "Ein- und Ausspeisepunkte" - das haben Sie, Herr Grunder, in Ihrem Minderheitsantrag aufgenommen - wirklich nicht optimal sind. Das muss man überdenken. Deshalb sind wir daran, das zu tun. Das Anliegen ist aufgenommen, aber wir können noch nicht loslegen, wir müssen uns noch ein paar Gedanken darüber machen.

Zu Artikel 9a: Hier bei der Netzentwicklung, bei diesem neuen Element des Szenariorahmens, bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit Imark, die Artikel 9a Absatz 1 streichen möchte, abzulehnen. Ohne Szenariorahmen bleiben die Annahmen für eine Netzplanung intransparent und unklar. Der in den Mehrjahresplänen ausgewiesene Bedarf an Um- und Ausbaumassnahmen für das Netz würde so weiterhin angezweifelt, weil die Netzbetreiber die Vorgaben und auch die kritischen Annahmen selber machen würden - das wäre also auch ein Gouvernanzproblem. Eine allfällige Streichung würde deshalb eigentlich den Kern dieser Vorlage, diesen Szenariorahmen, gänzlich infrage stellen. Dieser wurde ja auch in der Vernehmlassung sehr breit mitgetragen, weil er den frühzeitigen Einbezug aller wesentlich beteiligten Akteure und insbesondere der Kantone sichert. Ein Aufwand bei der Verwaltung fällt an, wird aber gering gehalten. Wir bitten Sie deshalb, hier der Linie des Ständerates respektive der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Wir bitten Sie auch, bei Absatz 4 der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Szenariorahmen soll dem Bundesrat vorgelegt werden. Hier hat der Ständerat gesagt, dass es auch noch zwei Randszenarien braucht; "Randszenario" ist ein neuer Begriff. Meiner Meinung nach umfasst ein Szenariorahmen eben alles, auch CO2- und Brennstoffpreisentwicklung, auch Annahmen über Entwicklungen von Wechselkursen usw. Materiell würde daran die Variante des Ständerates nicht viel ändern, aber sie würde vor allem zu mehr Bürokratie führen und würde die energiewirtschaftlichen Entwicklungen nicht in genügender Tiefe aufzeigen. Das hat die Mehrheit Ihrer Kommission erkannt.

Bei Artikel 9b Absätze 1 und 3 gibt es Ergänzungen Ihrer Kommission. Hier bitte ich Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen. Bei der Netzplanung ist in Artikel 9b Absatz 1 die Bestimmung enthalten, dass die Veröffentlichung der Grundsätze dieser Netzplanung vorgeschrieben ist. Die Veröffentlichung erleichtert auch die Planung der über- und unterliegenden Netzbetreiber, denn die Parameter an den Schnittstellen sind für die Effizienz der Netzplanung wichtig. Was die Streichung in Absatz 3 betrifft, so meinen wir, dass es wichtig ist, dass die Elcom auch Ausnahmen vorsehen kann. Das gibt mehr Flexibilität und zeigt auch, dass hier durchaus einmal weniger Bürokratie möglich ist, wenn die Elcom eine Veröffentlichung nicht vorsehen will.

Bei Artikel 9d, den Mehrjahresplänen, bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Imark abzulehnen. Ohne die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die Elcom verbleibt man beim unbefriedigenden Status quo. Die Beibehaltung der Vorabbedarfsprüfung durch die Elcom erhöht die Transparenz und Akzeptanz der Leitungsvorhaben und sorgt auch für eine Überprüfung der Arbeiten der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Die Vorabbedarfsprüfung gilt für Vorhaben der Netzebene 1, die bezüglich Raum und Umwelt bekanntlich besonders grosse Auswirkungen haben. Es ist deshalb auch ein Element der Rechtssicherheit, wenn der Bedarf vorab durch die Elcom geprüft wird.

Bei Artikel 9e - ich habe es bereits im Eintretensvotum gesagt - bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen, weil hier aus unserer Sicht eben gerade die Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig ist, damit die Bevölkerung solche Investitionsvorhaben akzeptiert. Die Erfahrung hat gelehrt, dass sonst sehr viele Einsprachen gegen solche Netzprojekte erhoben werden, und dies führt zu Verzögerungen und kostet mehr Geld.

Bei Artikel 15 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit Genecand, der Absatz 3bis streichen will, abzulehnen.

Wir haben noch eine Differenz in Artikel 17a, beim Steuersystem bzw. bei den intelligenten Messsystemen. Hier bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Nantermod abzulehnen. Das materielle Anliegen des Ständerates, intelligente Messsysteme, Smart Meters, auch bei neuen Akteuren wie sogenannten Prosumern - Leuten, die ihren Strom selber produzieren - einzusetzen, wird von Ihrer Kommission aufgenommen, es wurde bloss anders formuliert. Ihre Kommission verwendet dabei die im Stromversorgungsgesetz bekannten Begriffe, das sorgt für Rechtssicherheit. Materiell ergeben sich hier aber zum Beschluss des Ständerates keine Veränderungen.

Zum Einzelantrag Nantermod: Bei Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes und bei Artikel 17b, dem Steuersystem, ist die Entscheidung mit dem Ja des Schweizervolkes zur Energiestrategie eigentlich bereits gefallen. Der Einzelantrag steht aus unserer Sicht deshalb quer in der Landschaft. Er zielt auf eine Liberalisierung im Bereich des Messwesens und auf eine Liberalisierung im Bereich der Steuersysteme ab.

Das Messwesen ist äusserst komplex. Wir haben auch hier Arbeiten im Rahmen einer Revision des Stromversorgungsgesetzes vorgenommen und machen uns Gedanken dazu. Die Regelung des Bundesrates und Ihrer Kommission greift das notwendige Minimum von Spielregeln in diesem Bereich auch auf. Wir möchten aber hier den Markt möglichst frei spielen lassen. Das Konzept des ersten Massnahmenpaketes hat das, wie gesagt, hier bereits vorgesehen. Insofern ist das Anliegen des Antrages Nantermod abgedeckt. Sie würden aber unnötig in den Markt eingreifen, wenn Sie ihm zustimmen würden.

Zum Einzelantrag Guhl zu Artikel 17b: Hier bitte ich Sie auch, Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag abzulehnen. Die Lösung Ihrer Kommission und des Bundesrates ist klar vorzuziehen. Sie bringt nicht mehr Bürokratie, als wir heute schon haben. Die Regelung entspricht auch hier dem ersten Massnahmenpaket, weil die smarten Regelsysteme enthalten sind. Die gewählte Lösung ist endverbraucherfreundlich und dürfte allfälligen Sorgen von Herrn Nationalrat Guhl entgegenwirken. Wir haben bei Abklärungen schon heute die Situation, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nachfragt, welchen Tarif man haben will. Es fragt den Konsumenten schon, ob er Hoch- oder Niedertarif usw. will. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen fragt bei den Smart Meters sowieso nach. Es informiert über deren Einführung. Ausnahmen sind vorgesehen. Wenn es administrativ einfacher ist, darf ein Netzbetreiber heute bestehende Rundsteuerungen weiterhin betreiben, bis der Endkunde ihm das untersagt. Es gibt also Opt-out-Möglichkeiten, welche dem Anliegen von Herrn Guhl unseres Erachtens schon entgegenkommen.[GZ]

Ich bitte Sie daher auch hier, der Linie Ihrer Kommission zu folgen.