Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2017-05-30

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Anknüpfend an das Votum von Kollege Caroni möchte ich ihn einladen, einen Vorstoss einzureichen, mit welchem vom Bundesrat verlangt wird, 200 Millionen Franken bedürfnisgerecht für die Hotellerie vorzusehen. Ich werde diesen Vorstoss gerne als Zweitunterzeichner mitunterzeichnen. Dann sehen wir, worauf dieser politische Prozess hinausläuft. Wenn er erfolgreich ist, haben wir die Gelegenheit, über die Mehrwertsteuer und den privilegierten Satz [PAGE 359] für die Beherbergungsleistungen zu diskutieren. Ich lade Sie dazu ein, dies zu tun. Sie werden viele Kolleginnen und Kollegen dafür gewinnen. Wenn man sich etwas herumhört, merkt man, dass die Besorgnis in der Schweizer Hotellerie, vor allem auch in den Tourismusorten im Berggebiet, gross ist. Es bestehen Ängste hinsichtlich der Zukunft, inwieweit die Existenz vieler Hoteliersfamilien noch gesichert ist.

Zweite Bemerkung: In der Vernehmlassung hat sich die Mehrheit der 89 Vernehmlassungsteilnehmer auf den Standpunkt gestellt, dass dieses Provisorium nach zwanzig Jahren endlich durch ein Definitivum abgelöst werden soll. Auch Ihr Kanton, Herr Kollege Caroni, hat sich auf diesen Standpunkt gestellt und gesagt: Hört doch mit diesen Alibiverlängerungen auf, und macht endlich ein Definitivum daraus. Die Gründe, weshalb der Nationalrat davon abgesehen hat, eine weitere, neue Befristung der Besteuerung der Beherbergungsleistungen vorzusehen, hat der Kommissionspräsident bereits ausgeführt; ich möchte nicht gross auf die inhaltlichen Gründe eingehen, weshalb dies von volkswirtschaftlicher Bedeutung und für die Hotellerie wichtig ist.

An und für sich ist aber schon der Begriff der unbefristeten Verankerung falsch. Es geht nicht um eine unbefristete Verankerung. Wir haben vor einer Viertelstunde beschlossen, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer generell bis 2035 befristet ist. Wir werden also 2035 im Rahmen der Finanzordnung wieder darüber entscheiden, ob der Bund in Zukunft überhaupt noch eine Mehrwertsteuer erheben darf. Insofern beträgt die Differenz zwischen der Mehrheit der Kommission und der Finanzordnung lediglich noch acht Jahre, nämlich die Zeit zwischen 2027 und 2035. Auch aus diesem Grund ist es gescheiter, diese künstliche Barriere von zehn Jahren, ablaufend im Jahre 2027, aufzugeben und, wenn schon, die materielle Frage des privilegierten Satzes für Beherbergungsleistungen auf den Zeitpunkt 2035 hin, wenn die Mehrwertsteuer generell wieder infrage gestellt werden kann, neu zu überprüfen.

Es gab 1996 sehr gute Gründe dafür, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsleistungen eingeführt wurde. Man kann das in den Protokollen der ständerätlichen Debatte aus dem Jahre 1995 nachlesen. Die Gründe sind eigentlich zwanzig Jahre später genau die gleichen geblieben. Man wollte nämlich 1995 bei der Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer die Exportindustrien von der Mehrwertsteuer ausnehmen und hatte erkannt, dass eine separate Abrechnung der Mehrwertsteuer nach ausländischen und nach inländischen Gästen für die Hotellerie viel zu aufwendig, viel zu bürokratisch geworden wäre. Stattdessen wurde für die Hotellerie ein tieferer Satz eingeführt. Mit einem Anteil von über 50 Prozent ausländischer Gäste lag es eigentlich auf der Hand, den tieferen Mehrwertsteuersatz bei der Hälfte des normalen Steuersatzes festzulegen. Das einfach, damit man die Geschichte nicht vergisst.

An und für sich ist es auch gar kein Privileg, das der Beherbergungsindustrie zugebilligt wird. Dieser sogenannte Sondersatz sorgt nämlich bloss für die Gleichbehandlung der Hotellerie mit anderen Exportbranchen.

Der Nationalrat hat sich mit 92 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die "dauerhafte" Verankerung des Sondersatzes entschieden. Ich glaube, alleine schon deshalb haben wir einen guten Grund, dem Nationalrat in dieser Frage zu folgen - um nicht eine Differenz zurückzulassen.

Noch kurz etwas zum Mehrheitsantrag, der Verlängerung des Sondersatzes um zehn Jahre: Es ist den Mitgliedern der WAK-SR zuzubilligen, dass sie den Handlungsbedarf und die speziellen Verhältnisse der Hotellerie erkannt haben und damit auch eine weitgehende Planungs- und Investitionssicherheit für die Hoteliers schaffen wollten. Allerdings glaube ich, auch angesichts des Resultats im Nationalrat, dass es sachgerechter ist, die acht Jahre, die zwischen dem Ablauf dieser zehnjährigen Frist und dem Jahr 2035, dem Ablauf der Finanzordnung, liegen, zu überbrücken.

Ich habe im Amtlichen Bulletin von 1995 nachgelesen, was die damalige Berichterstatterin, Ständerätin Rosemarie Simmen, dazu gesagt hat: "Der Sondersatz ist kein Zauberstab, mittels welchem alle Schwierigkeiten wunderbarerweise sofort zum Verschwinden gebracht werden. Er ist ein Werkzeug, das tüchtigen Betrieben in den nächsten Jahren die Chance geben soll, strukturelle Anpassungen vorzunehmen, um die Zeit des extrem hohen Schweizerfrankens zu überleben." (AB 1995 S 1150) Das gilt nach wie vor.

Ich frage Sie: Was hat sich in der Zwischenzeit an dieser Ausgangslage geändert? Der Wettbewerb für die Hotellerie ist - im Gegenteil - noch härter geworden. Deshalb glaube ich, dass es schon richtig ist, zwar nicht zaubern zu wollen, aber der schweizerischen Hotellerie aus volkswirtschaftlichem Interesse den Vorteil mit diesem Werkzeug nicht zu nehmen. Wenn Sie wie die Minderheit eine Befristung auf drei Jahre vorsehen, muss die Hotellerie damit rechnen, dass in drei Jahren die Steuern erhöht werden. Ich nehme ja nicht an, dass Sie in drei Jahren den speziellen Steuersatz senken möchten; es könnte dann nur in die andere Richtung gehen.

Ich glaube, es ist vorzuziehen, dass die Hoteliers ihr Geld, wenn sie noch etwas verdienen, in ihre Betriebe investieren, um damit einen Beitrag an eine bessere Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Wer sich etwas umhört, erfährt nämlich, dass heute selbst gutgeführte Betriebe kaum noch in der Lage sind, in ihre Betriebe zu investieren, obwohl das in vielen Betrieben dringend nötig wäre - und wer nicht investiert, bezahlt in wenigen Jahren dann den Preis dafür.

Ein letztes Argument: Sie, Herr Kollege Caroni, als Anhänger eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer, sagen, dass wir uns diese Chance nicht verbauen und uns die Gelegenheit und den gesetzgeberischen Handlungsspielraum dafür bewahren wollen. Das Thema Einheitssatz einmal wieder auf den Tisch zu bringen - diese Gelegenheit haben Sie immer! Der Bundesrat wie auch wir als Parlament können jederzeit eine inhaltliche Revision des Mehrwertsteuergesetzes auf den Tisch bringen; nur glaube ich nicht, dass dafür eine Mehrheit zu gewinnen wäre. Nach meiner Einschätzung sind die politischen Mehrheiten dafür im Moment nicht vorhanden.

So gesehen möchte ich Sie bitten, dem Entscheid des Nationalrates zu folgen und den Steuersatz für die Beherbergungsleistungen kongruent zu machen mit der Finanzordnung, die, wie vor zwanzig Minuten beschlossen, bis 2035 befristet ist. Dann gäbe es auch kein Auseinanderdriften von Fristen. Seien wir ehrlich: Wenn die Kommissionsmehrheit gewinnt, werden wir 2027 mit grösster Wahrscheinlichkeit nichts anderes entscheiden als eine Verlängerung um weitere acht Jahre, nämlich bis zum Ablauf der Befristung der Mehrwertsteuer in der Finanzordnung generell.