Candinas Martin · Nationalrat · 2017-05-30
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Am 14. Februar 2017 hat unsere Kommission diverse Anhörungen zu den Herausforderungen und Perspektiven für die Gestaltung des künftigen Postmarktes durchgeführt. Anschliessend hat sich unsere Kommission mit dem Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Postgesetzgebung auseinandergesetzt. Der Bundesrat selbst kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass sich die neue Postgesetzgebung grundsätzlich bewährt hat, punktuell aber Verbesserungsbedarf besteht. So beantragt der Bundesrat auch, zwei der drei heute zur Diskussion stehenden Motionen anzunehmen.
Die Kommissionsmotion 17.3011, "Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt", unterstützt die Absicht des Bundesrates, den Wettbewerb zu stärken. Die heutigen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsebene sollen dahingehend angepasst werden, dass ein fairer Wettbewerb im Postmarkt Schweiz für alle Marktteilnehmer gewährleistet wird. Die Kommissionsmotion wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Mit der Motion 17.3013, "Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern", möchte die Kommission die Aufsichtsinstrumente im Postbereich stärken. So sollen die Aufsichtsinstrumente des Bakom analog zu jenen der Postcom auf Gesetzesebene präzisiert und mit Durchsetzungsinstrumenten ergänzt werden. Die Kommissionsmotion wurde mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen. [PAGE 775]
Die Motion 17.3012 mit dem wenig spannenden Titel "Postgesetzgebung" gab am meisten zu diskutieren. Hier geht es um den zukünftigen Service public der Post. Es ist die Motion, die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen wird. Die Motion verlangt, dass die Postgesetzgebung wie folgt angepasst wird:
1. Die Messkriterien für die Erreichbarkeit müssen auf regionaler Ebene festgelegt werden. Die landesweite durchschnittliche Erreichbarkeit für 90 Prozent der Bevölkerung ist untauglich und sagt nichts aus über die Versorgungssituation in den einzelnen Raumplanungsregionen.
2. Für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sollen die gleichen Erreichbarkeitskriterien wie für postalische Dienstleistungen gelten. Heute lautet das Kriterium: in dreissig Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr; in Zukunft soll es auf zwanzig Minuten reduziert werden.
3. Postagenturen müssen so eingerichtet sein, dass alle logistischen Produkte der Post - beispielsweise die Aufgabe von Massensendungen - gewährleistet sind.
4. In den Postagenturen soll die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gewährleistet sein.
5. Die Betreiber der Agenturen sind für ihre Leistungen mindestens kostendeckend zu entschädigen.
Diese Kommissionsmotion beinhaltet keine rückwärtsgewandte, nostalgische oder bremsende Forderung unserer Schweizerischen Post gegenüber, sondern soll auch in Zukunft einen flächendeckenden Service public mit Postdienstleistungen garantieren. Unsere Kommission will der Post nicht vorschreiben, wo sie welchen Postzugangspunkt haben muss, will aber eine flächendeckende Erreichbarkeit und umfassende Postdienstleistungen für die Bevölkerung im ganzen Land langfristig sicherstellen. Deshalb soll in den Postagenturen das gleiche Dienstleistungsangebot zur Verfügung stehen wie in den herkömmlichen Poststellen. Genau das ist Service public. Von einem bundesnahen Unternehmen, welches zu 100 Prozent der Schweizer Bevölkerung gehört, darf die Politik dies umso mehr erwarten.
Die Kommission hat intensiv nach einer ausgewogenen und möglichst breit unterstützten Lösung gesucht und diese gefunden. Mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie diese Kommissionsmotion beschlossen.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen unsere Kommission, alle drei Kommissionsmotionen anzunehmen.