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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-15

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit hat einen Zusammenhang mit Artikel 2. Es stellt sich allgemein die Frage, wer das Koordinationsorgan sein soll. Die Minderheit sieht hier die Auffangeinrichtung vor. Gut, man kann darüber diskutieren, ob es nicht das Bundesamt für Sozialversicherung sein kann. Das ist eine Frage, welche der Zweitrat noch vertieft prüfen wird. Aber als Konsequenz von Artikel 2 muss das Koordinationsorgan definiert sein.

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, hier den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Es betrifft auch den Zwillingsartikel 46; die Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 7bis und in Artikel 46 sind ganz ähnlich.