Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2017-05-31
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, den Nachtragskredit von rund 700 000 Franken zu genehmigen und damit nichts anderes zu tun, als zu dem vom Parlament im Dezember 2016 genehmigten detaillierten Voranschlag 2017 der Bundesanwaltschaft zurückzukehren. Der Ständerat hat diese 700 000 Franken gestern einstimmig beschlossen, wie zuvor auch seine Finanzkommission.
Herr Ständerat Philipp Müller hat es gestern auf den Punkt gebracht: "Wenn die Querschnittkürzungen im Bereich des Personals umgesetzt würden, also konkret kein Nachtragskredit gesprochen würde, entstünde im Jahre 2017 ein Problem in Bezug auf die Bezahlung der Löhne. Für 2018 müsste grundsätzlich überlegt werden, wie die Budgetierung aussehen würde. Man müsste für den Voranschlag 2018 beim Personal komplett über die Bücher gehen, nachdem man doch in diesem Bereich bei der Bundesanwaltschaft einiges bewegt hat."
Die Sicherheit in Europa wird seit 2015 durch Terrorakte und Terrordrohungen erschüttert. Der Bundesrat informierte im April 2017, dass er die Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung fortsetzen will und dass er dazu die insgesamt rund hundert Stellen unbefristet weiterführen will, die er 2015 beim Fedpol, beim Grenzwachtkorps, beim Nachrichtendienst des Bundes, beim Staatssekretariat für Migration und beim EDA aufgestockt hat. Aber ausgerechnet die Bundesanwaltschaft, welche die aufwendigen Verfahren in Sachen Finanzierung, Unterstützung und Mitgliedschaft bei terroristischen Organisationen zu führen hat, wollte der Bundesrat um 700 000 Franken schwächen, indem er die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossenen Querschnittkürzungen linear auch auf das Budget 2017 der Bundesanwaltschaft umlegte. Das geschieht ausgerechnet in einer Zeit, in der die Internetkriminalität und die Zahl der Internetbetrugsfälle zunehmen und bei Privaten, Unternehmen und Behörden grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Im Jahr 2017 erwartet die Bundesanwaltschaft aus Einziehungen illegaler Gelder Einkünfte von über 100 Millionen Franken, wobei 50 Millionen Einziehungen aus dem Verfahrenskomplex Petrobras bereits eingetroffen sind, und das notabene bei einem Jahresbudget der Bundesanwaltschaft von 62 Millionen Franken. Das heisst nichts anderes, als dass sich möglicherweise die Bundesanwaltschaft 2017 über die von ihr verfügten Einziehungen illegaler Vermögenswerte sogar selber finanziert.
Wir von der Minderheit nehmen die Anliegen der Bundesanwaltschaft ernst, die Sie auf Seite 10 der Botschaft zum Nachtrag I nachlesen können. Es geht um die sach- und zeitgerechte Leistungserbringung der zentralen Strafverfolgungsbehörde der Schweiz in einem belasteten und komplizierten Umfeld, in welchem vorgelagerte Behörden wie Fedpol und Grenzwachtkorps durch den Bundesrat just aufgestockt wurden. Es geht auch um die staatsrechtliche institutionelle Frage, ob das EFD den parlamentarisch genehmigten Voranschlag der unabhängigen Bundesanwaltschaft überhaupt tangieren bzw. kürzen dürfte.
Aber das EFD hat dann die Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme eingeladen. Diese hat die Gelegenheit benutzt und gesetzlich absolut korrekt Stellung genommen und stellt via Bundesrat als Briefträger den Antrag, dass wir ihr das für 2017 gegebene Budget nicht kürzen.[GZ]
Ich darf Sie daher bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen.