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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 Buchstabe a: Der Bundesrat will das Erwerbseinkommen des Ehegatten ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu 100 Prozent anrechnen, die Kommission zu 80 Prozent. Bei invaliden Personen mit einem Anspruch auf ein Taggeld der IV wird es weiterhin voll angerechnet. Mit der Anrechnung von nur 80 Prozent soll ein Anreiz geschaffen werden, dass die Ehegatten einem Erwerb nachgehen. Das ist kurz zusammengefasst die Begründung, weshalb die Kommission 80 Prozent und nicht wie der Entwurf des Bundesrates 100 Prozent will.