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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-05-31

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Wir sprechen über den Kapitalbezug in der zweiten Säule. Jetzt kann man grundsätzlich die Meinung vertreten, dass es sich um das eigene Geld handle, das man selber und der Arbeitgeber angespart haben, sodass man das Geld selber verwenden könne. Das ist als liberale Aussage so weit richtig. Nur, es gibt noch einen zweiten Aspekt. Die zweite Säule hat nämlich den Zweck, das Leben in der Rentenzeit, also nach der Pensionierung, im gewohnten Lebensumfang zu ermöglichen, und zwar durch eine Rente, die monatlich ausbezahlt wird. Wenn man sagt, man beziehe das Alterskapital vollständig oder teilweise, dann verzichtet man auf diese Rente. Dann bekommt man diese Rente nicht. Man kann sich also zwischen Kapital oder Rente entscheiden. Der Haken daran ist, dass man, wenn man auf die Rente verzichtet und das Geld bezieht und es verspielt, sowohl das Geld wie auch die Rente nicht mehr hat. Das hat dann zur Folge, dass man EL-Bezüger wird. Man hat dann Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn das so zugelassen werden soll.

Jetzt könnte man sagen, dass das nur Einzelfälle sind. Als Rechtsanwalt habe ich mehrere Fälle vertreten, bei denen Pensionskassenbezüge in betrügerische Machenschaften geflossen sind, und zwar vollständige Pensionskassenguthaben, sodass die gesamte Rente weg war. Das Argument ist gut: Wenn man das Geld in der Pensionskasse lässt, bekommt man vielleicht 2 oder 3 Prozent Verzinsung, während Anlageinstitute einem 12 oder 15 Prozent versprechen. Gerade Menschen, die nicht so viel von Finanzen verstehen, neigen dazu, hierauf - auf Deutsch gesagt - hereinzufallen.

Jetzt kann man immer noch sagen, es seien Einzelfälle; aber es stimmt nicht. Wenn Sie die Statistiken anschauen, dann sprechen diese für sich: Jeder Dritte, der Ergänzungsleistungen bezieht, hat vorher sein Pensionskassenguthaben bezogen - jeder Dritte!

Jetzt kommt der Unterschied zum Bezug des Vorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum: Die Vorlage lässt bewusst den wichtigsten Grund für den Bezug von Pensionskassengeldern weiterhin zu, nämlich den Bezug für Wohneigentum. Da ist jetzt der erhebliche Unterschied: Nur 3 Prozent - 3 Prozent! -, die ihr Geld für den Erwerb von Wohneigentum bezogen haben, aber etwa 33 Prozent, die es nicht für den Erwerb von Wohneigentum verwendet haben, werden nachher EL-Bezüger. Dann zahlt der Steuerzahler die Renten, welche diese vorher verspielt haben. Das ist nicht korrekt. Hier darf und muss der Gesetzgeber eine sinnvolle Schranke einführen. Für den Erwerb von Wohneigentum soll der Bezug zulässig bleiben.

Sie haben es auch gehört: Im Bereich der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist eine gewisse Liberalisierung drin. Aber grundsätzlich ist die Freiheit, mein Rentengeld zu verspielen, im Wissen darum, dass ich dann von der Allgemeinheit Ergänzungsleistungen bekomme, keine liberale Position.