Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Man kann in dieser Frage die Diskussion natürlich noch lange führen, aber wir haben heute einen Entscheid zu fällen. Ich würde gerne mit dem Zahlenteil beginnen, damit man weiss, wovon wir sprechen. Ich beziehe mich dabei auf den Bericht 7.5, der der Kommission vorlag und aufzeigt, mit welcher Zahl wir gestartet sind und wo wir allenfalls landen werden. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir über die finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage und unserer Beschlüsse Rechenschaft ablegen.
Wir haben gemäss Botschaft des Bundesrates - das ist jetzt nicht messerscharf, aber die Grössenordnung stimmt - 300 Millionen Franken Einsparpotenzial, aufgeteilt auf den Bund, 94 Millionen, und die Kantone. Der Kapitalanteil, also das Thema, das wir jetzt behandeln - Kapitalbezug oder Rentenbezug -, macht 122 Millionen Franken aus. Wir sprechen also bei dieser Vorlage von 40 Prozent des Einsparpotenzials. Mit anderen Worten: Wenn Sie dem Antrag Luginbühl folgen, dann wird die Wirkung dieser Vorlage, rein finanziell betrachtet, nur noch 60 Prozent von dem betragen, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Das ist einmal der finanzielle Aspekt.
Jetzt kommt hinzu, dass wir ja heute Beschlüsse gefasst haben. Ursprünglich sind wir mit den erwähnten 300 Millionen Franken gestartet. Dann haben wir heute Teile der Vorlage 14.098, "ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima", übernommen. Das reduziert das Potenzial bereits um 200 Millionen Franken. Wir sind also noch bei etwa 100 Millionen. Mit dem Antrag Luginbühl wäre der Effekt sogar negativ, also würde die Vorlage jetzt, rein finanziell betrachtet, unter dem Strich praktisch nichts mehr bringen oder sogar invers zu dem, was beispielsweise bei der Eintretensdebatte gefordert wurde: weiter gehende Massnahmen.
Wir haben eine Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen von 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2000 auf 4,8 Milliarden Franken im Jahr 2015. Ich glaube, es war sowohl in den Vernehmlassungen wie auch in der Botschaft des Bundesrates und in der Behandlung in unserer Kommission massgeblich, dass man hier solche Massnahmen getroffen hat. Sie sind nicht alle populär. Es wird da auch gewisse Härten geben, aber den Pelz zu waschen geht nicht, ohne ihn nass zu machen, auch in dieser Frage.
Herr Luginbühl und Herr Hefti haben darauf hingewiesen, dass die Pensionskassengelder an sich den Versicherten gehören. Das trifft zu. Aber es gibt hier ein Spannungsfeld: Die Ergänzungsleistungen werden mit Steuergeldern finanziert - und die Steuergelder gehören der Allgemeinheit. In diesem Spannungsfeld zwischen privatem Pensionskassengeld und der Allgemeinheit gehörendem Steuergeld, das für die Finanzierung der Ergänzungsleistungen verwendet wird, befinden wir uns. [PAGE 385]
Jetzt einfach noch eine politische Beurteilung: Wenn wir jetzt nicht im Sinne des Bundesrates handeln, wird es Fälle geben, in denen jemand den Kapitalvorbezug vornimmt, das Geld, wie es Kollege Luginbühl dargestellt hat, verprasst und dann Ergänzungsleistungen bezieht. Das sorgt in der Bevölkerung für Empörung, und ich möchte nicht Empörung bewirtschaften. Die Kommission hat ja eine Modifikation vorgenommen, zu der wir noch kommen werden. Letzte Woche wurde in der "Rundschau" von Ergänzungsleistungen beziehenden Millionären gesprochen, es wurden einzelne Fälle thematisiert. Aber hier geht es nicht um Einzelfälle; es würde eine Empörungswelle geben, und man würde uns vorwerfen, wir möchten das EL-System verbessern, würden aber beim Kernelement der Vorlage, das 40 Prozent der Auswirkungen ausmacht, nicht handeln. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein.
Ich möchte daran erinnern, dass es nicht so ist, dass man überhaupt keinen Kapitalbezug mehr vornehmen kann, was von Herrn Luginbühl auch nicht so gesagt wurde. Im obligatorischen Bereich ist es nach wie vor möglich, für Hauseigentum einen Kapitalbezug vorzunehmen, weil das gedanklich auch als Vorsorge dient. Für die Selbstständigerwerbenden haben wir einen Passus aufgenommen, der es ihnen ermöglicht, rund 50 Prozent des Vorsorgekapitals in Kapitalform zu beziehen. Das entspricht praktisch dem Grundgedanken des Antrages von Herrn Hefti. Also gar nichts getan hat die Kommission in diesem Bereich nicht, aber die Auswirkung bewegt sich nicht in der Grössenordnung von 40 Prozent, wie es Herr Luginbühl will, sondern bei 2 oder 3 Prozent. Wir haben das anhand eines Berichtes auch fundiert diskutiert.
Ich ersuche Sie, auch aus Verantwortung für die Steuergelder dem Antrag der Kommission zu folgen.