AB 21598
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Wir haben nicht nur die gesetzliche Pflicht, Armut im Alter und bei Invalidität wirksam zu bekämpfen, sondern wir haben auch die menschliche Pflicht, dies zu tun.
Nach der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes, nach der AHV- und der IV-Revision befassen wir uns nun mit der BVG-Revision. Es ist unvermeidlich, dass wir diese Revision in die vorangegangenen Revisionen einpassen - in sozialer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und finanzieller Hinsicht. Der Bundesrat will mit seinem Entwurf die zweite Säule konsolidieren und an die AHV anpassen. Das ist richtig, aber für die zuständige Nationalratskommission ist es nicht genug.
Die 1. BVG-Revision muss auch die grössten Mängel dieses Sozialwerkes beseitigen und Lücken schliessen. Wir haben mit der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge ein allseits anerkanntes Dreisäulensystem. Für die Sicherheit im Alter ist es aber unabdingbar, dass in Zukunft alle drei Pfeiler für möglichst viele zugänglich sind. Dieses Ziel machte eine vertiefte Arbeit nötig. Die SGK setzte vor anderthalb Jahren eine Subkommission ein, mit dem Auftrag, die Kernfragen der Revision genauer zu behandeln und Vorschläge zum Vorsorgeschutz für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit kleinen Einkommen, zur Anpassung des Umwandlungssatzes sowie zur paritätischen Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung zu machen. Schon bald kamen aber weitere wichtige Punkte zum Vorschein, die dringend einer Lösung bedürfen: die Transparenz bei allen Versicherungsverhältnissen, der Abbau von goldenen Fesseln bei der Auflösung von Anschlussverträgen bei Kollektivverhältnissen und der Umgang mit maximalen Versicherungsmöglichkeiten in einem Rahmengesetz, das eigentlich nur Minimalvorschriften kennt.
Es ist allen bewusst, dass die zweite Säule ein wichtiger Pfeiler ist. In unserem grundsätzlich guten dreigliedrigen Altersvorsorgekonzept, das im In- wie im Ausland grosse Anerkennung findet, müssen wir aber auch Mängel sehen und erkennen. Für die unteren und - bei Pflegebedürftigkeit - auch für die mittleren Einkommensbereiche reichen 60 Prozent des Erwerbseinkommens nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes. 44 Prozent aller berufstätigen Frauen und 16 Prozent der Männer haben gar keine zweite Säule, weil sie zu wenig verdienen; die dritte Säule steht nicht allen offen, und die unteren und mittleren Einkommen können sie nicht nutzen. Also müssen wir doch mit gezielten Verbesserungen die Altersvorsorge bei kleinen und mittleren Einkommen stützen. Bei der AHV wollten wir vor kurzem möglichst wenig Ausbau, weil diese Volksversicherung auch Leistungen gewährt, wo sie gar nicht nötig sind. Also kommen wir hier bei dieser Revision nicht darum herum, dies nachzuholen, weil Ergänzungsleistungen zwar wichtig, aber nur eine Ergänzung zum Existenzminimum sind und nie für die zweite Säule als Sozialversicherungswerk stehen.
Der Bundesrat will mit der vorliegenden Revision eine Anpassung an die AHV vornehmen in Bezug auf das Rentenalter der Frauen, die Flexibilisierung, die Einführung der Witwerrente und die Konsolidierung dieses Sozialwerkes durch Senkung des Umwandlungssatzes. Zur Abfederung dieser Konsequenzen erhöht er die Altersgutschriften und [PAGE 493] macht dabei die über 45-Jährigen, also gerade jene mit den grössten Familienlasten, zu den teuersten Kräften auf dem Arbeitsmarkt. Das ist kein richtiger Weg.
Der Bundesrat wollte in der AHV-Revision eine Reduzierung, ja sogar eine Streichung der Witwenrente, ausser für jene Personen, die Kinder unter 18 Jahren zu betreuen haben. Er gab vor, dass die Frauen ja mehrheitlich berufstätig bleiben oder nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen. In der BVG-Revision schuf der Bundesrat aber für sie nicht die Möglichkeit, kleinere Einkommen und Einkommen aus Teilzeitjobs zu versichern. Das ist weder konsequent noch fair. Deshalb hat die zuständige Kommission in der ersten Revision zusätzlich auch gravierende Mängel beheben und stossende Lücken schliessen wollen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen eine Ausweitung des Versicherungsobligatoriums auf kleinere Einkommen und Einkommen aus Teilzeitjobs ab 12 360 Franken; sie stärkt die Leistungen für die kleinen und mittleren Einkommen durch einen proportionalen Koordinationsabzug von 40 Prozent des AHV-Lohnes und macht so eine unakzeptable Erhöhung der Altersgutschriften unnötig; sie erhöht die Transparenz und Information bei den Versicherungsverhältnissen; sie stellt die paritätische Mitwirkung sicher und erleichtert die Auflösung von Kollektivversicherungsverträgen; zur Anpassung an die Längerlebigkeit senkt sie den Umwandlungssatz von 7,2 auf 6,8 Prozent innert 15 Jahren - für diesen Entscheid waren intensive Abklärungen nötig. Da das BVG nur Minimalvorschriften festhält, verzichtet die Kommission auf die vorgeschlagene Beschränkung einer Obergrenze des Einkaufes und des versicherbaren Verdienstes, macht aber konkrete Vorstösse zur effektiven Missbrauchsbekämpfung in jedem Einkommensbereich.
Damit werden mit der BVG-Revision viele Ziele erreicht: Rund 300 000 Personen werden neu versichert. Fast die Hälfte aller Frauen und ein Drittel der Männer werden besser versichert. Bei den höheren Einkommen beschränkt sich die Verbesserung auf die Funktion als flankierende Massnahme zur Ausgleichung der Senkung des Umwandlungssatzes und macht damit eine Erhöhung der Altersgutschriften überflüssig. Die Transparenz wird gesetzlich geregelt, um den Versicherten wie auch den Arbeitgebern, die den Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften angeschlossen sind, dieselben Informationen über die Vorsorgeeinrichtung in Bezug auf die vorhandenen Reserven, die Renditen, die Berechnung der Überschussanteile und Administrativkosten zu verschaffen - wie es die autonomen Pensionskassen ihren Beitragszahlenden auch bieten.
Diese Lösung führt dazu, dass die goldenen Fesseln bei der Auflösung von Kollektivversicherungsverträgen gelöst werden; es dürfen keine Abzüge vom Deckungskapital gemacht werden, wenn der Kollektivversicherungsvertrag bereits die vereinbarte Mindestdauer erreicht hat und darüber hinaus nicht verlängert wird. Der paritätische Aufbau wird gestärkt, indem er bis zur obersten Ebene weitergeführt wird. Die Mitglieder des paritätischen Organs sollen ausserdem für ihre Tätigkeit in einer Grundausbildung und in Weiterbildungen geschult werden.
Dieses Gesamtpaket der Kommission, das parteipolitisch von SP- bis SVP-Vertretern breit abgestützt ist, hat viele Reaktionen ausgelöst. Von den einen wird es als genial oder fast als das Ei des Kolumbus bezeichnet, andere drohten bereits vor der Debatte mit einem Referendum, da die Ausweitung des Obligatoriums zu teuer sei und eine langsamere Senkung des Umwandlungssatzes der Längerlebigkeit der Menschen nicht genügend Rechnung trage.
Einzig die gesetzliche Forderung nach Transparenz scheint so selbstverständlich, dass sich nicht einmal mehr die Betroffenen trauen, offen dagegen anzutreten. Minderheiten der Kommission lehnen denn auch eine Ausweitung des Obligatoriums ab - die Minderheit II (Triponez) - oder machen Vorschläge mit einer weniger tiefen Eintrittsschwelle - die Minderheit I (Meyer Thérèse) -, wobei klar gesagt werden muss, dass von allen Minderheiten nur die Minderheit III (Suter) - auch mit 18 540 Franken - das Konzept der Mehrheit übernimmt, die kleinen und mittleren Einkommen zu stärken, und damit die Erhöhung der Altersgutschriften überflüssig macht. Bei tiefer Schwelle ist es leichter, eine Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern zu versichern. Obwohl dies mit Artikel 46 BVG ja heute bereits möglich ist, wird es nicht genutzt.
Bewusst wurde auf eine proportionale Herabsetzung nach Beschäftigungsgrad verzichtet. Nicht nur die Frage, was denn 100 Prozent einer Beschäftigung seien, ist schwierig zu beantworten, es ergäben sich auch grosse Ungerechtigkeiten: So hätte eine Frau mit einem Lohn von 36 000 Franken später eine viel kleinere Rente als eine mit einem Teilzeitjob, die gleich viel verdient.
Streitpunkt ist auch die Höhe des Umwandlungssatzes. Die Altersvorsorge wird durch die demographische Entwicklung herausgefordert. Aber in der AHV muss nicht nur die Längerlebigkeit, sondern auch die Zunahme des Altersquotienten bewältigt werden, in der beruflichen Vorsorge "nur" die Steigerung der Lebenserwartung, und die ist kein überraschendes Phänomen. Diese Entwicklung war immer klar. Wer verantwortungsbewusst gearbeitet hat, hat aufgrund der demographischen Entwicklung jedes Jahr mindestens 0,5 Prozent beiseite gelegt.
Deshalb wurde auf eine Herabsetzung auf Vorrat verzichtet, im Bewusstsein, dass ein tieferer Umwandlungssatz eine entsprechende Rentensenkung bringt. Die Festsetzung des Mindestzinssatzes wird von der Revision nicht berührt. In Artikel 15 Absatz 2 hat der Bundesrat nach wie vor die Kompetenz zur Anpassung je nach Anlagemöglichkeiten.
Noch ein Wort zu den Kosten dieser Revision: Die Verbesserung dieser Revision, wie sie die Kommission vorsieht, kostet 1,485 Milliarden Franken. Bei Einbezug der bereits heute bestehenden überobligatorischen Vorsorge - es sind mehr als 37 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen, die überhaupt keinen Koordinationsabzug haben - bleiben noch Mehrkosten von 865 Millionen Franken, die paritätisch geteilt werden. Es wird immer wieder angeführt, diese Revision koste 2,4 Milliarden Franken. Das ist falsch. Allein 400 Millionen Franken werden dem Modell angelastet, weil es durch erhöhte Abgaben Steuerausfälle bringe. Dann müsste eigentlich logischerweise auch ein ebensolcher Gewinn vorausgesehen werden, da ja die höheren Renten später wieder versteuert werden. Für unsere Berechnungen wurden die individuellen Konten der AHV-Einkommen der Erwerbstätigen ausgewertet. Sie berücksichtigen die Einkommens- und die Altersstruktur. Die Zahlen sind umfassend und zuverlässig.
Ein Wort des Dankes: Ich möchte den Mitgliedern der Subkommission für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit über Ideologien und Parteien hinweg ganz herzlich danken. Noch vor wenigen Jahren wäre es kaum denkbar gewesen, dass Linke die zweite Säule ausbauen wollen und dass sich Rechte für die Ausweitung des Obligatoriums stark machen. Es wäre kaum denkbar gewesen, dass die Linke bereit ist, Einkaufsbeschränkungen für hohe Einkommen zu lockern, und dass die Rechte bereit ist, einen Teil der Wirtschaft zur paritätischen Mitwirkung und Transparenz zu zwingen. Gerade in einer Zeit, da sich Linke und Rechte häufig gegenseitig blockieren, tat es gut, dass eine Gruppe "Angefressener" echte Lösungen für die Mehrheit der Bevölkerung finden wollte. Es war für mich keine Selbstverständlichkeit, dass sie sogar im Tessin mit so viel Einsatz ans Werk gingen, während die anderen Kolleginnen und Kollegen die kulturelle und kulinarische Vielfalt genossen.
Ich danke auch den Mitgliedern der Verwaltung, insbesondere Jürg Brechbühl und Anton Streit vom Bundesamt für Sozialversicherung, für die unermüdliche Bereitschaft, unsere Korrekturwünsche zu erfüllen. Ich danke den Experten, die uns mit wertvollen Ratschlägen und Berichten begleitet haben: Hermann Walser vom Schweizerischen Pensionskassenverband (Asip), Jacques-André Schneider, Mitglied der BVG-Kommission, Arnold Schneiter vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und auch dem Pensionskassenexperten Martin Wechsler. Ich danke auch dem ausgezeichneten Sekretär der SGK, Urs Hänsenberger, für die enorme Arbeit, die er für uns geleistet hat. [PAGE 494]
Wir sollten bei der 1. BVG-Revision den Mut haben, notwendige Korrekturen und grundlegende Verbesserungen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, auf die Revision einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.