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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-31

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-31

Wortprotokoll

Sie beraten bei diesem Geschäft zwei Motionen: Eine Motion stammt von Ihrer Kommission für Rechtsfragen, und eine Motion kommt aus dem Ständerat; das ist die Motion Janiak. Beide haben die Kronzeugenregelung zum Thema. Die Kronzeugenregelung ist ja ein Thema, das es in der Schweiz nicht so leicht hat. Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussionen rund um die Kronzeugenregelung im Zusammenhang mit dem Kartellgesetz. Damals sprach man von Denunziantentum, man hat gesagt, das gehe nicht, da würden Leute sozusagen eingeladen, andere zu verpfeifen, das passe nicht zur Schweiz; man hat es dann im Kartellgesetz trotzdem eingeführt. Hier bei diesen beiden Motionen geht es um die Kronzeugenregelung im Strafverfahren, und das ist selbstverständlich nicht das Gleiche.

Ich äussere mich zuerst zur Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Dort geht es um die Ausdehnung der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung. Der Bundesrat unterstützt diese Motion, weil damit die Möglichkeit einer Strafmilderung bei kooperativem Verhalten auch auf Mitglieder von terroristischen Organisationen ausgeweitet würde. Sie kennen die heutige Regelung; heute ist die kleine Kronzeugenregelung bloss beim Tatbestand der kriminellen Organisation vorgesehen, das ist Artikel 260ter Ziffer 2 StGB. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ausdehnung der kleinen Kronzeugenregelung auf terroristische Organisationen sinnvoll ist. Er hat das übrigens auch bereits im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung von Terrorismus angedacht; in diese Richtung wollen wir also gehen.

Bei dieser sogenannten kleinen Kronzeugenregelung entscheidet das Gericht über eine allfällige Strafmilderung, und das macht aus Sicht des Bundesrates auch Sinn. Das heisst nämlich, dass der Täter, der kooperiert, ein gewisses Risiko eingeht. Durch seine Kooperation hilft er, vielleicht andere Mitglieder, sagen wir jetzt, von kriminellen Organisationen ausfindig zu machen. Er macht das wahrscheinlich, weil er reinen Tisch machen will, und er geht davon aus, er hofft, aber er weiss es noch nicht, dass sich das vor Gericht dann strafmildernd auswirkt.

Noch einmal, aus Sicht des Bundesrates macht diese Motion Sinn, und wir können sie deshalb zur Unterstützung empfehlen.

Worum geht es bei der zweiten Motion, bei der Motion Janiak, die eine umfassende Kronzeugenregelung will? Bei dieser Kronzeugenregelung wird der Täter einer Straftat belohnt, wenn dieser nicht nur seine eigene Tat gesteht, sondern mit den Strafverfolgungsbehörden so kooperiert, dass weitere Täter und Taten aufgedeckt werden. Mit der umfassenden Kronzeugenregelung, wie sie die Motion Janiak verlangt, würde aber nicht das urteilende Gericht, sondern bereits vorher die untersuchende Staatsanwaltschaft entscheiden, ob diese Kooperation belohnt wird. Das heisst, der Staatsanwalt, die Strafverfolgungsbehörde, kann dem Kronzeugen verbindlich einen Strafrabatt oder gar eine vollständige Straffreiheit zusichern. Wenn der Fall nachher vor Gericht kommt, dann ist das urteilende Gericht an diese Zusicherung gebunden.

Das geht dem Bundesrat zu weit. Damit erkauft sich der Straftäter sozusagen durch Kooperation seine Straffreiheit. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass bei der kleinen Kronzeugenregelung derjenige, der kooperiert, ein gewisses Risiko [PAGE 852] eingeht. Er weiss noch nicht, ob das Gericht diese Kooperation dann durch Strafmilderung belohnt. Bei der umfassenden Kronzeugenregelung kann sich ein Täter einer schweren Straftat sozusagen freikaufen, indem er kooperiert, indem er die anderen verpfeift. Bereits der Staatsanwalt kann diese Kooperation belohnen. Der Richter ist nachher, ich habe es vorhin gesagt, an diesen Entscheid der Staatsanwaltschaft gebunden. Das ist aus Sicht des Bundesrates zu weitgehend.

In Ihrer Kommission wurden auch Vorbehalte gegen diese umfassende Kronzeugenregelung geäussert. Man hat gesagt, sie sei jetzt noch etwas allgemein formuliert und man könne dann bei den Details schauen, wie das herauskommt. Ich würde mit Ihnen heute eine Wette abschliessen - das mache ich nicht so oft -: Wenn Sie heute die Motion Janiak annehmen und wir dann mit dieser umfassenden Kronzeugenregelung kommen, wie Sie sie gewollt haben, werden Sie am Schluss sagen: Ja, aber eigentlich doch nicht, das geht uns viel zu weit, und das passt nicht in unser Land.

Ich bitte Sie deshalb, heute diesen ersten Schritt zu tun und die Ausdehnung der kleinen Kronzeugenregelung zu unterstützen. Das machen wir, damit kommen wir. Aber wenn Sie jetzt dem Bundesrat zwei Aufträge geben, eine umfassende Kronzeugenregelung, die noch viel Offenes hat, und dann gleichzeitig eine Ausdehnung der kleinen Kronzeugenregelung, dann wäre mir, das muss ich Ihnen auch sagen, nicht ganz klar, was wirklich Ihr Auftrag ist. Wollen Sie, dass am Schluss die Staatsanwaltschaft für die Strafmilderung zuständig ist, oder wollen Sie doch, dass erst das Gericht die Strafmilderung aussprechen kann? Das ist nicht absolut klar, wenn Sie heute einfach beide Motionen annehmen. Wollen Sie die Ausdehnung auf terroristische Organisationen, wie sie Ihre Kommission vorschlägt? Das ist sinnvoll, der Bundesrat unterstützt das. Oder wollen Sie hier auch alles offenlassen?

Ich bitte Sie deshalb, die Kommissionsminderheit zu unterstützen und die Motion Janiak abzulehnen und ausserdem diesen ersten und sinnvollen Schritt zu machen und Ihre Kommission zu unterstützen, indem Sie die Kommissionsmotion zur Ausdehnung der kleinen Kronzeugenregelung annehmen.

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