Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-05-31
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Häusliche Gewalt, wir haben es bereits gehört, ist weltweit ein Problem und leider auch in der Schweiz ein weitverbreitetes Phänomen. Rund vierzigmal pro Tag muss hierzulande die Polizei wegen häuslicher Gewalt ausrücken, und im letzten Jahr starben sogar 18 Frauen und 1 Mann an häuslicher Gewalt. Das sind erschreckende Zahlen.
Unsere Aufgabe ist es, hinzuschauen und nicht wegzuschauen. Wir haben ein gesellschaftliches, politisches und rechtliches Interesse, dieses traurige Phänomen einzudämmen, Frauen und Mädchen besser zu schützen, Täter zu bestrafen und zu resozialisieren sowie dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu häuslicher Gewalt kommt.
Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtlich bindende multilaterale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und auch, wir haben es eben gehört, Jungen und Männern, und sie ist generell ein Instrument gegen häusliche Gewalt. Sie sieht überdies vor, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar erklären. Zudem werden sie dazu verpflichtet, präventive Massnahmen vorzusehen. Die Schweiz erfüllt alle Bedingungen der Konvention und kann sie deshalb ratifizieren, ohne dass Gesetzesanpassungen nötig sind.
Sie können sich nun wie Yves Nidegger fragen, weshalb wir die Konvention überhaupt ratifizieren sollen, wenn wir die rechtlichen Grundlagen bereits in unserer Gesetzgebung verankert haben. Aber genau dies entspricht unserer Ratifizierungspraxis: Wir ratifizieren Konventionen jeweils dann, wenn wir die Voraussetzungen im innerstaatlichen Recht erfüllen.
Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied des Europarates und teilt die gemeinsamen Werte: Förderung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen und Mädchen gehört dazu und liegt in unser aller Interesse. Es wäre ein Armutszeugnis und international ein schlechtes Signal, wenn die Schweiz, die das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene erst 1971 eingeführt hat, ausgerechnet bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen abseitsstehen und diese Konvention nicht ratifizieren würde.
In unserer Fraktion gibt es einige kritische Stimmen gegenüber der Konvention, namentlich was den Begriff der "wirtschaftlichen Schäden" in Artikel 3 betrifft. Es wird befürchtet, dass sich eine weite Auslegung nachteilig auf die Unternehmen auswirken könnte. Allerdings stellen der erläuternde Bericht sowie die Botschaft des Bundesrates klar, dass in der Schweiz im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Gewalt und wirtschaftlichen Schäden eine Form von schwerer psychischer Gewalt verstanden wird. Ich zitiere: "Diese kann z. B. darin bestehen, einer Person die Arbeit zu verbieten, sie zur Arbeit zu zwingen, ihren Lohn zu beschlagnahmen oder sie zur Mitunterzeichnung von Kreditverträgen zu zwingen."
Opfer von wirtschaftlicher Gewalt können sich in der Schweiz auf das Opferhilfegesetz berufen; dies unter der Voraussetzung, dass Tatbestände wie Drohung oder Nötigung erfüllt sind. Das bedeutet, dass mit der Ratifizierung keine neuen Risiken für die Unternehmen oder gar den Wirtschaftsstandort verbunden sind.
Im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und die Istanbul-Konvention zu ratifizieren.