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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-05-31

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Die Grünen wollen jegliche Art von Gewalt verhindern: Wir gebieten der Gewalt Einhalt, spätestens heute, mit der Genehmigung der Istanbul-Konvention bei uns in der Schweiz, dann, wenn wir als Parlament ein Zeichen setzen.

Die Istanbul-Konvention ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen, Kinder und Männer vor jeglicher Form von Gewalt schützt. Mit der Ratifizierung dieser Konvention würde die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt leisten.

Die Grünen werden auf das Geschäft eintreten und dem Bundesbeschluss zustimmen. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und gehört leider auch bei uns zum Alltag. 2016 hat die Polizei in etwa 40 Fällen pro Tag im häuslichen Bereich interveniert; das waren über 17 000 Fälle pro Jahr. Aus der Kriminalstatistik geht auch hervor, dass letztes Jahr 19 Menschen durch häusliche Gewalt gestorben sind. 18 von diesen 19 Todesopfern waren Frauen.

Wir begrüssen die wesentlichen Punkte der Konvention, welche die Vertragsstaaten zur Bestrafung von psychischer, physischer und sexueller Gewalt verpflichtet. Dazu gehören unter anderem, wie wir vorhin auch gehört haben, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien, Zwangssterilisierungen sowie Zwangsabtreibungen. Zudem begrüssen wir, dass die Konvention präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt vorsieht. Dazu gehören Sensibilisierungsprogramme, Aus- und Weiterbildungen von Fachleuten und Behandlungsprogramme für die Täterinnen und Täter.

Ja, die Schweiz verfügt über eine moderne Gesetzgebung bezüglich Gewalt gegen Frauen. Aber warum soll sie nicht optimiert werden? Wir haben ein Eigeninteresse an der Ratifizierung dieser Konvention im Sinne des Schutzes der Opfer, der Bekämpfung der Diskriminierung der Frauen, aber auch im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau.

Namentlich dank der Präventionsmassnahmen kann man die Folgekosten senken, indem man die Schulung von Fachpersonen, der Polizei und von Lehrpersonen fördert. Oder man kann die immer wieder kritisierten Kesb-Kosten senken, indem man in diese Bereiche investiert. Der Umgang mit Opfern und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit wären hier wichtige Aspekte. Eine Studie des Bundes von 2014 hat gezeigt, dass der Gesellschaft in der Schweiz allein wegen Gewalt in Paarbeziehungen jährlich 146 Millionen Franken Kosten entstehen. Die Schweiz braucht also eine nationale Strategie für umfassende Präventionsmassnahmen gegen Gewalt.

Es ist wichtig festzuhalten, dass damit nicht in das föderalistische System eingegriffen wird, wie das manchenorts behauptet wird, sondern es soll vielmehr eine Koordination und eine gemeinsame Zusammenarbeit geben. Warum ist das wichtig? In bestimmten Kantonen gibt es nicht genügend Plätze in Frauenhäusern. Es gibt zum Beispiel auch keine einheitlichen telefonischen Beratungsmöglichkeiten. Die Konvention ist eine Chance, die Folgekosten zu senken, indem eine Koordination geschaffen wird.

Auch wenn wir dem Bundesbeschluss zustimmen, sind wir Grünen mit den Vorbehalten nicht ganz zufrieden. Insbesondere das Nichtbeachten des Aufenthaltsstatus ist für uns stossend. Das ist so zu erklären, dass Menschen im Rahmen der Familienzusammenführung in die Schweiz kommen, von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich vielleicht deshalb trennen und dann schliesslich die Schweiz verlassen müssen. Diesbezüglich werden wir aber Vorstösse einreichen, weil das nicht in die Konvention aufgenommen worden ist.

Die Ratifizierung erachten wir jedoch als ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt an Frauen, an Männern und an Kindern. Deshalb beantragen wir, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

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