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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-05-31

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Inhalt der Istanbul-Konvention - die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es gesagt - ist das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Kommissionssprecherin und auch die Vorrednerin haben es ebenfalls gesagt: Leider ist dieses Thema auch in unserem Land aktuell und wird es leider wohl auch noch bleiben. Im Jahre 2015 gab es im Bereich der häuslichen Gewalt laut Polizeistatistik mehr als 17 000 angezeigte Fälle. Die Dunkelziffer ist zweifellos um einiges höher.

Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfolgt das Ziel, diese Formen von Kriminalität zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Gleichzeitig will die Konvention einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die [PAGE 845] Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Die Vertragsstaaten müssen insbesondere psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation strafbar erklären. Gleichzeitig verpflichten sie sich, präventive Massnahmen wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen vorzusehen. Ferner müssen sie die Opfer schützen und unterstützen, namentlich indem sie diesen genügend Schutzunterkünfte zur Verfügung stellen.

Die Schweiz - es wurde gesagt - verfügt bereits heute über alle für die Erfüllung der Konvention notwendigen Gesetze. Entsprechende Anpassungen sind nicht notwendig. Einem Beitritt der Schweiz zur Konvention steht somit nichts im Wege. Mit dem Beitritt - Frau Kollegin Markwalder hat es vorhin ebenfalls gesagt - setzt aber die Schweiz ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt gegen Frauen und, das an die Adresse von Herrn Nidegger, auch gegen Gewalt gegen Männer sowie häusliche Gewalt.

Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.