Feri Yvonne · Nationalrat · 2017-06-01
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-01
Wortprotokoll
Meine Motion "Schutz von Minderheiten vor terroristischer und extremistischer Gewalt" steht ausserhalb des gängigen Links-rechts-Schemas. Niemand kann und darf heute noch die Gefahr tabuisieren, die von Terrorismus und Extremismus ausgeht. Die schrecklichen Ereignisse in Manchester zeigen uns erneut, dass wir uns wappnen müssen, dass wir alles Erdenkliche machen müssen, um unsere Bürger und Bürgerinnen bestmöglich zu schützen. Denn die Schweiz ist keine Insel der Glückseligen, nein, [PAGE 856] auch die Schweiz wird als Teil der westlichen Welt betrachtet und kann damit im Visier der Extremisten sein. Im neuesten Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes heisst es dazu wörtlich: "Die terroristische Bedrohung in der Schweiz bleibt erhöht." Von ausländischen Terrororganisationen inspirierte Einzelpersonen und Kleingruppen, die in der Schweiz Anschläge verüben, stellen dabei die wahrscheinlichste Bedrohung dar.
Im erwähnten Lagebericht werden die Ziele eines Anschlags benannt, wobei die jüdische Gemeinschaft als Minderheit in unserem Land besonders erwähnt wird. Ja, dass gewisse Minderheiten besonders gefährdet sind, ist ein Fakt. Bei den letzten schweren Terroranschlägen in Europa wurden immer wieder gezielt jüdische Einrichtungen ins Visier genommen, so etwa beim Anschlag auf die Synagoge in Kopenhagen, beim Angriff auf den koscheren Supermarkt in Paris, beim Anschlag auf die jüdische Schule in Toulouse oder beim Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel. Es gibt also Menschen in unserem Land, die besonders gefährdet sind.
Wenn dies so ist, dann ist es an unserem Staat, diese Gruppen explizit zu schützen. Es hat eine gewisse Ironie, dass gerade ich als Linke dies sage. Aber auch meine bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen werden mir sicher zustimmen: Wenn es eine Aufgabe des liberalen Staates gibt, dann ist es die, die Forderung nach Sicherheit der Bevölkerung durchzusetzen. Für diesen Schutz hat das Volk dem Staat die Staatsgewalt übertragen. Alle haben ein Anrecht auf diese Sicherheit, unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Orientierung.
Ein Blick ins nahe Ausland zeigt uns, dass der Schutz der Bevölkerung dort prioritär behandelt wird. Besonders gefährdete Ziele werden dabei besonders beschützt. Vor der Synagoge in Kopenhagen beispielsweise, wo vor wenigen Monaten ein blutiger Terroranschlag stattgefunden hat, stehen heute Polizisten. Das Gebetshaus wird auch durch bauliche Massnahmen geschützt. In Berlin, wo Touristen das Jüdische Museum besuchen, ist die Polizei präsent, in Paris ebenso.
Ganz anders in der Schweiz: Das Jüdische Museum der Schweiz in Basel, das jährlich von Dutzenden von Schweizer Schulklassen und von Hunderten Interessierten besucht wird, wäre völlig ungeschützt, wenn nicht die jüdische Gemeinschaft hier selber einen eigenen Sicherheitsdienst stellen würde. Die Kosten, welche die jüdische Gemeinschaft für ihren eigenen Schutz zahlt, bringen diese an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten. Das ist inakzeptabel.
Der Staat hat hier eine Verantwortung. Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Im Ständerat wurde ein ähnlich lautender Vorstoss von Ständerat Jositsch (16.3945) mit überwältigendem Mehr angenommen. Auch die Kantone unterstützen folglich das Anliegen. Es geht einzig darum, die richtigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Schutz unserer Bürger und Bürgerinnen möglichst gewährleistet ist. Wir wollen uns nicht den Vorwurf machen lassen müssen, wir hätten nicht genügend getan.