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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Ja, Herr Glarner, erstens habe ich Ihnen nur gesagt, was Gesetz ist. Zweitens geht es immer um den Einzelfall. Es geht immer um den Einzelfall. Jedes einzelne Asylgesuch ist ein Einzelfall. Es gibt keinen generellen Flüchtlingsstatus, den man jemandem gibt. Die vorläufige Aufnahme ist kein genereller Status in dem Sinn, dass allen Menschen aus diesem Land die vorläufige Aufnahme gewährt wird. Es ist jedes Mal ein Einzelfall. Deshalb habe ich vorhin auch den Einzelfall einer Frau aus Afghanistan erwähnt. Ich habe damit nicht gesagt, dass das für alle Afghanen gelte. Es ist ja das Wesen des Asylrechts, dass es immer den Einzelfall abzuwägen gilt. Ich kann Ihnen sagen, dass das gar nicht so einfach ist. Damit ist eine enorme Verantwortung verbunden. Stellen Sie sich vor, Sie haben den Entscheid gefällt, man könne jetzt eine Person nach Afghanistan zurückschicken. Sie kommt in Kabul an, wird dort ins Gefängnis geworfen und gefoltert. Und Sie haben den Entscheid gefällt, dass man diese Person zurückschicken kann. Stellen Sie sich das mal vor, diese Verantwortung! Deshalb ist es wichtig, dass die Vorgaben klar sind; das sind die rechtlichen Vorgaben, die Sie machen, die aber auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Aber ebenso wichtig ist, dass jeder Einzelfall angeschaut werden kann und auch entsprechend entschieden wird. Deshalb können wir hier auch keine so pauschalen Aussagen machen, wie Sie es gerade gemacht haben, Herr Glarner.

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