Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01
Wortprotokoll
Aufgrund der Entwicklungen im ungarischen Asylsystem möchte Frau Nationalrätin Häsler den Bundesrat beauftragen, bis auf Weiteres keine Dublin-Überstellungen nach Ungarn mehr vorzunehmen.
Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass das zuständige SEM die Situation laufend analysiert. Das tut übrigens auch das Bundesverwaltungsgericht. Es hat im Februar 2016 entschieden, bis auf Weiteres keine Urteile zu Dublin-Verfahren mit Ungarn mehr zu erlassen. Beschwerden zu den Entscheiden des SEM bleiben also hängig. Bislang gab es zudem auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kein Grundsatzurteil über die Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Ungarn. Allerdings hat die EU-Kommission am 19. Mai dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Konkret prüft die Kommission einen möglichen Verstoss gegen die EU-Richtlinien über die Asylverfahren, Rückführungen, Aufnahmebedingungen sowie einige Bestimmungen der EU-Grundrechtscharta. Solange diese Abklärungen laufen, prüft das SEM weiterhin im Einzelfall, ob eine Überstellung zumutbar ist. Den teils schwierigen Bedingungen in Ungarn wird dabei Rechnung getragen, und für Personen, die nicht überstellt werden können, wird ein nationales Asylverfahren durchgeführt.
Der Bundesrat erwartet von Ungarn, dass es sich an seine vertraglichen Verpflichtungen hält. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat dies bei allen sich bietenden Gelegenheiten seinen ungarischen Ansprechpartnern auch mitteilt. Es ist aber klar: Letztlich ist die Europäische Kommission verantwortlich, für die Einhaltung des Dublin-Übereinkommens zu sorgen, und mit dem Vertragsverletzungsverfahren kommt die Kommission nun dieser Verantwortung nach. Wir werden dieses Verfahren sowie die Situation vor Ort in Ungarn und auch die aktuelle Rechtsprechung sehr genau beobachten und gegebenenfalls die nötigen Schlüsse ziehen. Wir sind einfach der Meinung: Einen generellen Stopp, und dann noch mit einer Motion - das können wir so nicht akzeptieren.
Ich habe es bereits gesagt: Wir beurteilen den Einzelfall, wir müssen die Situation im Land beurteilen. Sie haben vorhin die Diskussion über Afghanistan gehört. Wir machen es überall gleich. Das SEM muss die Situation im Einzelfall beurteilen, und das gilt selbstverständlich auch für Dublin-Rückführungen. Deshalb möchten wir keine generellen Regelungen. Das kann sich ja auch wieder ändern. Ich kann Ihnen wirklich versichern: Wir sind hier sehr sorgfältig und sind uns sehr bewusst, dass die Situation für Flüchtlinge und Asylsuchende in Ungarn leider zurzeit ausserordentlich schwierig ist.[GZ]
Ich bitte Sie aber, diese Motion abzulehnen.