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Amherd Viola · Nationalrat · 2017-06-01

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-06-01

Wortprotokoll

Fragen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl müssen im Interesse der Betroffenen möglichst rasch und zuverlässig geklärt werden. Das setzt voraus, dass die zuständigen Stellen über gesicherte und vollständige Informationen verfügen. Im Falle von Sorgerechtsvereinbarungen ist dies aktuell nicht garantiert.

In Beantwortung meiner Interpellation 14.3527 hält der Bundesrat fest, dass auf Bundesebene kein Register über eingetragene gemeinsame Sorgerechtsfälle existiert. Dem Bundesrat ist auch nicht bekannt, ob die kantonalen Behörden diesbezügliche Daten erfassen. Zurzeit werden Sorgerechtsvereinbarungen also nicht flächendeckend registriert. Das heisst, wenn in einem Kanton eine Sorgerechtsvereinbarung abgeschlossen und registriert wird und die Eltern bzw. ein Elternteil und die Kinder in einen anderen Kanton umziehen, ist es nicht gewährleistet, dass das Bestehen der Vereinbarung im neuen Kanton bekannt wird. Ein solcher Informationsmangel kann sachgerechte Entscheide im Zusammenhang mit dem Sorge- oder Unterhaltsrecht erschweren oder sogar verunmöglichen.

Angesichts der hohen Mobilität unserer Gesellschaft ist dieser Zustand unhaltbar. Es kommt dazu, dass es heute einfach und kostengünstig ist, IT-gestützte zentrale Register zu errichten. Vorstellbar ist auch die Nutzung bereits bestehender Register, wie beispielsweise von Infostar der Zivilstandsämter. Zum Schutz der Interessen der Kinder wie auch der Eltern sowie zur Sicherstellung raschen und richtigen Handelns der Behörden ist es unerlässlich, gestützt auf eine umfassende Information der zuständigen Stellen ein nationales Register aufzubauen bzw. bestehende Register zu ergänzen.

Deshalb verlangt meine Motion im Sinne des Kindeswohls die Errichtung eines nationalen, IT-gestützten Registers für Sorgerechtsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Besten Dank für die Unterstützung meiner Motion!