Vogler Karl · Nationalrat · 2017-06-01
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-06-01
Wortprotokoll
Mein Postulat greift ein immer wieder vorgebrachtes Anliegen aus Wirtschaft, Anwaltschaft, von Fachverbänden und Steuerfachleuten auf, nämlich die Stärkung der Fachkompetenz des Bundesgerichtes im Abgaberecht. Entsprechendes ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral. Damit Entsprechendes erreicht wird, muss einerseits die abgaberechtliche Fachkompetenz auf der Richterbank personell gestärkt werden, und andererseits muss sichergestellt sein, dass die entsprechende Fachkompetenz sachgerecht zum Einsatz kommt.
Der Bundesrat lehnt das Postulat ab. Er will nicht in die Organisationskompetenz des Bundesgerichtes eingreifen und sieht keinen Bedarf für eine Sonderstellung des Abgaberechts. Ich verstehe die Zurückhaltung des Bundesrates, denn selbstverständlich ist es in erster Linie Sache des Bundesgerichtes selber, sich zweckmässig zu organisieren. Wenn das Parlament jedoch feststellt, dass Mängel bestehen, so soll es ebenso selbstverständlich sein, dass Anregungen zur Behebung von Mängeln aus dem Parlament gemacht werden und gemacht werden sollen.
Dass tatsächlich Mängel bestehen, wird in Fachkreisen, ich habe es gesagt, immer wieder moniert und auch an mich herangetragen. Das Steuerrecht ist eine hochkomplexe Materie. Am Bundesgericht gibt es wenige Richterpersonen mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen, und diese Personen werden auch teilweise in anderen Rechtsbereichen eingesetzt.
Der Bundesrat verkennt die Aufgabe des Bundesgerichtes, wenn er meint, bloss weil das Bundesgericht die oberste rechtsprechende Behörde sei, seien spezielle Fachkenntnisse nicht notwendig. Denn seitens der Parteivertretungen und der Verwaltung treten bei den jeweils zu beurteilenden Fällen hochqualifizierte Spezialisten auf. Umso wichtiger ist es, dass die höchste richterliche Instanz in der Lage ist, über den zur Diskussion stehenden Einzelfall hinaus fundierte Überlegungen zu den Auswirkungen verschiedener Lösungen auf verschiedenste Bereiche zu machen. Ohne spezifische Kenntnisse im konkreten Rechtsbereich, sprich im Abgaberecht, ist das aber kaum bzw. nicht möglich.
Dass es heute ohne spezifische Rechtskenntnisse nicht mehr geht, entspricht auch der Auffassung des Parlamentes. Weshalb hätte sonst das Parlament im Jahre 2009 die Schaffung eines Bundespatentgerichtes beschlossen? Alleskönner gibt es heute auch bei den Anwälten und Anwältinnen bzw. der Jurisprudenz nicht mehr. Wer argumentiert, das Bundesgericht brauche Richterpersönlichkeiten und nicht Spezialisten, meint wohl fälschlicherweise, das eine schliesse das andere aus.
Auch das Bundesgericht selber sieht offensichtlich die Notwendigkeit der Spezialisierung. Es verfügt bereits heute über zumindest fünf hochspezialisierte Abteilungen: zwei zivilrechtliche Abteilungen mit Hauptschwerpunkt OR bzw. ZGB, eine ausschliesslich mit Strafrecht beschäftigte Abteilung sowie zwei überwiegend mit je unterschiedlichen Sozialversicherungszweigen beschäftigte Abteilungen. Insbesondere mit Blick auf das Sozialversicherungsrecht zeigen sich denn auch die klaren Vorteile solcher Strukturen. Es dürfte unbestritten sein, dass die überwiegende Mehrheit der in den beiden Abteilungen tätigen Richterpersonen ausgewiesene Spezialisten des Sozialversicherungsrechts sind.
Es liegt auf der Hand, dass auch für den Bereich des Abgaberechts, welches dauernd komplexer wird, verstärkte Fachkenntnisse ein Muss sein sollten. Die Stärkung der Fachkompetenz der Richter stärkt im Übrigen auch die Rolle der Legislative. Je profunder die Kenntnisse des urteilenden Richterkollegiums sind, desto eher suchen die beteiligten Richterinnen und Richter innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens und der vom Gesetzgeber geschaffenen Struktur eine adäquate Lösung und nicht Lösungen, die auf persönlichen Haltungen und Einstellungen basieren.[GZ]
Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.