Stahl Jürg · Nationalrat · 2017-06-01
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01
Wortprotokoll
Antrag der Kommission [GZ]
Der Initiative Folge geben
[VS]
Antrag Graf-Litscher [GZ]
Der Initiative keine Folge geben
Schriftliche Begründung[GZ]
Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG sindausreichend. So sieht das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen in Artikel 29 vor, dass das UVEK Tätigkeiten der SRG, die den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränken, untersagen oder mit Auflagen belegen kann. Die vorliegende parlamentarische Initiative hingegen geht weit über die verfassungsmässige Grundlage hinaus, welche in Artikel 93 Absatz 4 festhält, dass auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen ist. Ihre Forderungen würden für die SRG eine zu grosse Beschränkung darstellen. Ausserdem bleibt unklar, wie das Begehren konkret umgesetzt und die "zwingende volkswirtschaftliche Notwendigkeit" bewiesen werden soll. Aus diesen Gründen soll der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben werden.
[VS]
Proposition de la commission [GZ]
Donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition Graf-Litscher [GZ]
Ne pas donner suite à l'initiative