AB 216182
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01
Wortprotokoll
Mit meiner Motion will ich erreichen, dass Straftäter, welche ihre Tat unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss verübt haben, von der verminderten Schuldfähigkeit ausgenommen sind, also nicht von einer Strafmilderung profitieren können. Statistiken zeigen, dass immer öfter Straftaten unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluss verübt werden. Dass diese Straftäter aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit milder bestraft werden oder sogar einer Strafe ganz entgehen, ist auch für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Opfer, welche die Konsequenzen von Gewaltdelikten am eigenen Leib erfahren mussten, ist diese Situation unhaltbar. Diese Straftäter konsumieren in eigener Verantwortung und im vollen Bewusstsein übermässig Alkohol oder Drogen. Deshalb müssen sie dann auch für ihre Tat geradestehen und eine Strafe verbüssen. Die Richter haben bei jedem Delikt einen Spielraum der Strafzumessung. Deshalb hat der Richter immer noch die Möglichkeit, die persönliche Situation des Täters zu berücksichtigen und entsprechend tiefere Strafen auszusprechen. Eine zusätzliche Strafmilderung für unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehende Täter ist daher nicht angezeigt.[GZ]
Daher bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.