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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2017-06-01

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01

Wortprotokoll

Die Motion der SVP-Fraktion, die ich hier vertrete, knüpft eigentlich gleich an die vorhergehende an. Geschätzte Frau Bundesrätin, die Schweizer leisten unglaublich viel in Sachen Asylwesen, sie sind tolerant, hilfsbereit, arbeiten, bezahlen Steuern, und diese Gelder werden ja teilweise dann auch wieder für das Asylwesen gebraucht. Damit das aber so bleibt, ist es eben wichtig, dass Missbräuche so weit wie möglich einfach verhindert werden müssen. Uns geht es um die Missbräuche - um missbräuchliche Aufenthalte oder eben um missbräuchliche Reisen in die Herkunftsländer - und um nichts anderes.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, das Anliegen der Motion zu unterstützen. Unser Ziel ist es, den Bundesrat dazu zu bewegen, zusammen mit den Kantonen sicherzustellen, dass asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen keine Bewilligung für Auslandreisen mehr erhalten. Es ist schwierig, solche Reisen zu überprüfen; das glaube ich auch, das haben wir gehört. Trotzdem müssen wir eine ganz klare Regelung haben, die auch durchgesetzt werden kann, damit nicht mit einem Riesenaufwand dann erarbeitet werden muss, wer wirklich berechtigt ist, eine Reise zu unternehmen, und wer nicht. Sie haben ja selber gesagt, geschätzte Frau Bundesrätin: Auch wenn wir die Gesetze verschärfen, sind Missbräuche immer möglich, und wir wissen, dass das natürlich auch in anderen Bereichen so ist.

Wer in der Schweiz Schutz sucht und noch im Verfahren steht, soll im Grundsatz erst den Entscheid abwarten. Das wäre ja eigentlich die normalste Erwartung der Welt. Man muss ja davon ausgehen, dass die Schweiz als Asylland gewählt wurde, weil man sich hier sicher fühlt. Etwas anderes ist es natürlich, wenn jemand die Schweiz definitiv verlassen und damit auf Asyl und Schutz verzichten will. Ebenso klar müsste es sein, dass jemand, der als Flüchtling anerkannt wurde, weil er in seiner Heimat an Leib und Leben bedroht ist, diese Heimat nicht mehr betritt. Sonst muss man sich ja unweigerlich die Frage stellen, wieso die Gefährdung jetzt plötzlich nicht mehr besteht bzw. wieso die Person nicht ganz zurückgeht, wenn die Gefahr eben gar keine Gefahr mehr ist.

Natürlich sind wir in der Pflicht, Entscheide so rasch wie möglich zu fällen, damit der Status klar ist. Es ist aber nicht zu viel verlangt, davon auszugehen, dass eine Person im Verfahren im Land verbleibt, zumal sie sich für Befragungen zur Verfügung halten muss. Es ist auch nicht zu viel verlangt, dass anerkannte Flüchtlinge ihr Heimatland nicht mehr besuchen, da sie ja ihre Aufenthaltsgenehmigung nur erhalten haben, weil sie angaben, dort nicht sicher zu sein. Wer sich gegen ein solches Anliegen stellt, unterstützt indirekt den Missbrauch des Asylrechts als Zuwanderungsweg.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und hält in seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2015 fest, dass die bestehende Regelung weitgehend das Anliegen der Motion erfülle und er [PAGE 869] zurzeit eine Gesetzesanpassung prüfe. Also kann man ja der Motion zustimmen, denn es besteht akuter Handlungsbedarf.

In den Medien wird immer wieder aufgedeckt, dass viele Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in ihre Heimat reisen, Verwandte besuchen. Die Zahl solcher Reisenden ist hoch. Dabei handelt es sich nicht etwa um Besuche bei einem schwer erkrankten Familienmitglied oder um Ähnliches, sondern es reisten beispielsweise auch Menschen aus aller Welt zur Feier der 25-jährigen Unabhängigkeit nach Eritrea, wie ein norwegischer Rundfunksender berichtete und wie in den Zeitungen zu lesen war. Menschen, die angeblich an Leib und Leben bedroht sind, reisen an die Feier des von ihnen angeprangerten Regimes, vor dem sie geflüchtet sind. Da stimmt doch etwas nicht!

Das Thema bewegt bis auf kantonale Stufe. In unserem schönen Kanton Aargau ist die CVP in dieser Frage aktiv geworden und hat entsprechende Vorstösse eingereicht, um diese Reisetätigkeit mit der Sanktion der Aberkennung des Asylstatus im Falle eines Missbrauchs zu unterbinden. Es müsste selbstverständlich sein, dass mit Ferienreisen jeder Fluchtgrund hinfällig wird. Entweder ist man an Leib und Leben bedroht und ist tatsächlich ein Flüchtling gemäss Genfer Konvention oder dann eben nicht.

Ich bezweifle nicht, wie ich bereits ausgeführt habe, dass es nicht immer einfach ist, die Reisetätigkeiten zu überprüfen, namentlich bei anerkannten Flüchtlingen, welche über Umwege in ihre Heimat reisen, aber das Ziel muss uns diesen Aufwand wert sein. Sie erinnern sich sicher auch noch an die Fälle der Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien, welche über das Wochenende in die dortigen Kämpfe zogen. So etwas dürfen wir einfach nie mehr tolerieren! Der Vollzug entsprechender Regeln ist eine Herausforderung, aber der Bundesrat soll hier nicht einfach wegschauen dürfen, er muss handeln, nicht zuletzt aus Gründen der Fairness den wirklich Bedrohten gegenüber.[GZ]

Ich danke Ihnen für Ihre Stimme für dieses wichtige Anliegen.