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Riklin Kathy · Nationalrat · 2002-04-15

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Das Ziel der meisten Anträge zu Artikel 2 BVG ist die Besserstellung der Personen mit niedrigen Einkommen, der Teilzeitbeschäftigten, und das sind vor allem die Frauen. Für sie will ich mich hier engagieren. Mit meinem Antrag nehme ich das Anliegen von Rosmarie Zapfl auf, dem mit voller Unterstützung der CVP-Fraktion Folge gegeben wurde. Mein Vorschlag liegt zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit III (Suter).

Der Schweizerische Pensionskassenverband hält in seiner Stellungnahme fest, dass das von der Mehrheit vorgeschlagene Modell in den Lohnbereichen unter etwa 16 000 Franken zu eigentlichen Überversicherungen führt. Das heisst, dass die Leistungen der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge mehr als 100 Prozent des Einkommens abdecken würden. Daher beantrage ich als Eintrittsschwelle 15 450 Franken. Der Koordinationsabzug soll aber gemäss der Mehrheit 40 Prozent des Jahreslohnes betragen und nicht 24 720 Franken. Mein Modell wurde von der Verwaltung verdankenswerterweise durchgerechnet: Es würde zusätzliche Kosten von 780 Millionen Franken verursachen. Herr Suter hat Ihnen den Mechanismus hier genau erklärt. Die Kosten würden auf die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber aufgeteilt; das wäre eine gute Investition für die Zukunft, denn damit erhalten die Leute Pensionen, die ihnen ein würdiges Altwerden erlauben.

Wenn Wirtschaftskreise schreiben - wie das in unseren Unterlagen zu finden war -, dass die Leute mit kleinen Einkommen Ergänzungsleistungen beziehen könnten, ist dazu zu sagen, dass dies erstens erniedrigend und zweitens eine Abwälzung der sozialen Verantwortung ist. Die Ergänzungsleistungen werden bekanntlich vom Bund, vom Kanton und von der Wohngemeinde bezahlt. Damit wälzen sie die Kosten einfach auf die öffentliche Hand und die Steuerzahler ab.

Mit dem Modell der Minderheit I (Meyer Thérèse) würden alle Einkommen bis 30 900 Franken gleich behandelt, d. h., die Personen mit Einkommen von 18 000 bis 31 000 Franken erhielten dann alle eine jährliche Pension von 2269 Franken. Das ist beinahe zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben.

Stimmen Sie diesem Vermittlungsantrag zu. Die ehemalige Präsidentin der SGK, Frau Dormann, und die Initiantin, Frau Zapfl, die leider beide krank sind und an dieser Session nicht teilnehmen können, unterstützen diesen ausgewogenen Antrag zugunsten der Personen mit kleinen Einkommen, zugunsten der Frauen.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.