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Candinas Martin · Nationalrat · 2017-06-01

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-01

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert, dass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden. Künftig sollen private Rundfunkanbieter politische und religiöse Werbung ausstrahlen können. Das aktuelle Radio- und Fernsehgesetz verbietet allen konzessionierten öffentlich-rechtlichen wie privaten Programmanbietern politische und religiöse Werbung.

Der Initiant will das ändern. Seiner Meinung nach würde die Zulassung von Werbung mit politischem und religiösem Inhalt eine Lücke im hartumkämpften Werbemarkt schliessen und für die privaten Radio- und Fernsehstationen willkommene Zusatzeinnahmen generieren. Der Initiant sieht das Verbot der Werbung für politische Parteien und religiöse Bekenntnisse in Radio und Fernsehen im Widerspruch zu Artikel 15 der Bundesverfassung, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, und zu Artikel 16, der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Die Kommissionsmehrheit erachtet die heute geltende Regulierung für private Rundfunkanbieter im Werbebereich als angebracht. Das Verbot politischer und religiöser Werbung wurde in jüngerer Vergangenheit mehrfach bestätigt, so bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes im Jahre 2006, bei der Ablehnung der Motion Aeschi Thomas 13.3016 im Jahre 2013 und bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes im Herbst 2014, welche nach einem Referendum und einem harten Abstimmungskampf vom Volk angenommen wurde.

Weil sich das Werbeverbot gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben d und e des Radio- und Fernsehgesetzes auf ausgewählte Bereiche beschränkt, stellt es für die Kommissionsmehrheit gestützt auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte keinen übermässigen Eingriff in die Grundrechte der freien Meinungsäusserung und der Glaubensfreiheit dar. Die Lockerung des Werbeverbots führt gemäss Auffassung unserer Kommissionsmehrheit hingegen dazu, dass die demokratische Willensbildung ungebührlich beeinflusst und die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter beeinträchtigt wird. Ausserdem wird die Machtstellung wirtschaftlich einflussreicher Akteure zusätzlich verstärkt, und es besteht die Gefahr, dass in der Schweiz im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen amerikanische Verhältnisse auftreten.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative aus den genannten Gründen keine Folge zu geben.