preparatory:AB 216245
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-01
Wortprotokoll
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 4./5. Februar 2016 behandelt. Sie war sich dabei einig, dass das Potenzial der älteren Arbeitnehmenden für die Wirtschaft wichtig ist und genutzt werden muss. Allerdings hat sie sich auch die Frage gestellt, welches der richtige Weg dazu ist. Sie hat festgestellt, dass das WBF den Weg über die Fachkräfte-Initiative sucht, dass es das Schwergewicht auf die Sozialpartnerschaft unter Einbezug der Kantone legt und dass in den letzten Jahren sehr wohl konkrete Resultate erzielt wurden. Ebenso hat die Kommission festgestellt, dass die Arbeitgeber selber jedes Interesse daran haben, das Potenzial der Arbeitnehmenden zu nutzen, und dass seitens der Wirtschaft auf freiwilliger Ebene sehr wohl erhebliche Anstrengungen unternommen werden.
Im Gegensatz dazu sucht die Initiantin mit ihrem Vorgehen den Weg über eine gesetzliche Regulierung. Sie strebt eine Politik der Weiterbildung an, sie spricht von einer Anreizstrategie. Letztlich will sie über gesetzliche Regulierungen, die - und das ist der entscheidende Punkt - insbesondere den flexiblen Arbeitsmarkt markant infrage stellen bzw. markant einschränken würden, die Unternehmungen in eine bestimmte Richtung leiten. Das hat die Kommission - mit 17 zu 8 Stimmen - zum Entscheid geführt, der parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben. Die Überlegungen der Minderheit haben Sie gehört; ich verzichte darauf, sie zu wiederholen.
Hingegen hat die Kommission einige vertiefte Überlegungen angestellt und sich insbesondere die Frage gestellt, wie die Arbeitsmarktchancen zu beurteilen sind. Das ist ja das, was hier interessieren muss. Es wurde festgestellt, dass das Risiko der Arbeitslosigkeit für die Altersklasse 50 plus im Vergleich zu jüngeren Arbeitnehmenden laut Arbeitslosenstatistik des Seco unterdurchschnittlich ist. Die Internationale Arbeitsorganisation weist in ihrer Erwerbslosenstatistik zusätzlich nach, dass auch unter Berücksichtigung der Ausgesteuerten das Risiko für die Altersgruppe 50 plus deutlich tiefer ist. Deshalb kann keine Rede davon sein, dass wir in diesem Segment eine Risikogruppe hätten.
Schaut man dann auf der Grundlage der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung die Erwerbsquote an, stellt man fest, dass in den Altersgruppen 15 bis 24 Jahre zwei von drei Personen erwerbstätig sind. Am anderen Ende der Skala, 55 bis 64 Jahre, sind es drei von vier Personen. Die Schweiz ist nach Schweden, europäisch gesehen, absolut Spitze, und die Mehrheit stellt hier auch keinen Handlungsbedarf fest.
Im Weiteren sei dann auf den Forschungsbericht Nr. 11/12, "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung", verwiesen, den das Bundesamt für Sozialversicherungen im Oktober 2012 publiziert hat. Der Bericht stellt erstens fest, dass die Arbeitsmarktbeteiligung der Männer über 50 Jahre seit einigen Jahren zunimmt. Man spricht im Bericht sogar von einer Trendwende. Im Bericht steht zweitens, dass die Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen ab 58 Jahren seit zwanzig Jahren kontinuierlich ansteigt. Als massgebender Einflussfaktor wird der gesellschaftliche Wandel zusammen mit der generellen Zunahme der Erwerbstätigkeit der Frauen und der Erhöhung des Frauenrentenalters genannt. Weiter wird festgestellt, dass die Bereitschaft der Betriebe, ältere Arbeitnehmende einzustellen, sehr wohl vorhanden ist. Die Wirtschaft ist also sensibilisiert, das Potenzial der älteren Arbeitskräfte zu nutzen.
Damit kommt die Mehrheit der Kommission zum Fazit, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt keinen Handlungsbedarf erkennen lässt, dass dort, wo es Schwierigkeiten im Bereich der Altersgruppe 50 plus gibt - und diese sind wohlgemerkt nicht einfach wegzudiskutieren -, sozialpartnerschaftlich und insbesondere im Rahmen der Fachkräfte-Initiative diese Probleme angegangen werden. Und sie kommt schliesslich zum Schluss, dass vor diesem Hintergrund kein gesetzlicher Handlungsbedarf auszumachen ist, weshalb die Kommission, mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge geben will.