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Thurnherr Walter · 2017-06-06

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ja, der Cyberangriff vom 12. Mai 2017 führte bei ungeschützten Systemen zu Datenverlust. Die elektronische Stimmabgabe war von diesem Angriff nicht betroffen. Die E-Voting-Systeme erlauben es bereits heute, Manipulationen, die beispielsweise durch Malware auf den Geräten der Stimmberechtigten verursacht würden, festzustellen.

Der Bundesrat hat bei seiner Stellungnahme und bei den Entscheiden zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe die Möglichkeit von Cyberangriffen nie ausgeschlossen. Er verfolgt insbesondere deshalb das Prinzip "Sicherheit vor Tempo". In den rechtlichen Grundlagen zu E-Voting, unter anderem in der Verordnung der Bundeskanzlei und in deren Anhang, werden hohe technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen gestellt. Der Bund lässt nur E-Voting-Systeme zu, welche diese Anforderungen erfüllen.

In Umsetzung dieser Vorgaben hat der Bundesrat unter anderem die vollständige Verifizierbarkeit zur Zulassungsbedingung für den flächendeckenden Einsatz der elektronischen Stimmabgabe erklärt. Die vollständige Verifizierbarkeit gewährleistet, dass systemische Fehlfunktionen im Wahl- und Abstimmungsablauf infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder vorsätzlichen Manipulationsversuchen erkannt werden. Dafür wird eine spezielle Kryptografie eingesetzt, die weit über das hinausgeht, was beim E-Banking verwendet wird. Sie umfasst eine durchgehende Verschlüsselung der Stimmen und weitere kryptografische Massnahmen zur Gewährleistung des Stimmgeheimnisses. Die beiden heutigen Systemanbieter, der Kanton Genf und die Schweizerische Post, haben angekündigt, die vollständige Verifizierbarkeit bis 2018 anzubieten.

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