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Müller Philipp · Ständerat · 2017-06-06

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Darüber haben wir hier in diesem Saal bereits einmal abgestimmt. Am 30. Mai haben Sie hier im Ständerat diesem Nachtragskredit einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat hat diesen am 31. Mai abgelehnt. Das ist eine der beiden Differenzen, welche die Finanzkommissionspräsidentin erwähnt hat.

Ich kann Ihnen an und für sich nichts Neues erzählen, nur das, was ich schon am 30. Mai hier vorgetragen habe. Ich glaube, es ist sozusagen das falsche Übungsobjekt, wenn man jetzt die Bundesanwaltschaft dafür bestraft, dass sie eben - vorauseilend sozusagen - in den Jahren 2013/14 ihre [PAGE 400] Hausaufgaben gemacht und entsprechende Sparmassnahmen eingeleitet hat, Sparmassnahmen, die der Bund erst in den Jahren 2015/16 zu beschliessen und durchzuziehen und umzusetzen angefangen hat. Aus dieser Überlegung - das war meine Argumentation, und sie gilt immer noch, es gibt keine neuen Erkenntnisse - war es für uns in der einstimmigen Kommission, wie von der Präsidentin gesagt, eigentlich klar, dass wir diesen Nachtragskredit in einem Kerngeschäft des Staates, nämlich Justiz und Sicherheit, bewilligen sollten. Hier sollten wir nicht eine untaugliche Sparübung machen, die allenfalls zulasten der Budgetsituation im Jahr 2018, insbesondere zulasten des Personals, geht.

In diesem Sinne beantrage ich Festhalten an unserem Beschluss vom vergangenen 30. Mai.