Schmid Martin · Ständerat · 2017-06-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Nachdem der Ständerat dem Bundesbeschluss und dem Bundesgesetz zugestimmt hat, hat der Nationalrat diese beiden Erlasse letzte Woche beraten. Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss mit 115 zu 65 Stimmen und das Bundesgesetz mit 180 zu 0 Stimmen in der Gesamtabstimmung ebenfalls angenommen.
Wir befinden uns jetzt in der Differenzbereinigung und sind bei der zweiten Beratung. Unsere Kommission hat gerade vor Beginn dieser Sitzung getagt. Es wurde dort auch der Unmut zum Ausdruck gebracht, dass die Behandlungsfristen trotz Pfingsten sehr kurz sind. Das ist meines Erachtens im Rahmen dieser Parlamentsarbeit einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Weil wir ja keiner Arbeitszeiterfassung unterliegen, haben wir - ich spreche für diejenigen, die das Thema an einem Feiertag angeschaut haben - auch nicht gegen das Arbeitsgesetz verstossen.
Inhaltlich besteht eine Differenz beim Bundesbeschluss. Es geht darum, ob bei Artikel 1 Absatz 3 die Einzahl anstatt der Mehrzahl - so haben wir es formuliert - gewählt wird. Wir haben im Ständerat die Formulierung "Änderungen der anwendbaren Abkommen" gewählt. Der Nationalrat hat dann die Formulierung "Änderungen des anwendbaren Abkommens" genommen. Das entspricht Artikel 2 Buchstabe a des Gesetzes. Dort wird nämlich festgehalten, dass es einerseits um das eine Abkommen geht, andererseits auch um sämtliche anderen Abkommen, welche noch abgeschlossen werden. Das kann beispielsweise ein Einzelabkommen mit den USA sein, das dann noch kommen wird.
Die Kommission beantragt Ihnen wie letztlich überall bei diesen Differenzen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es handelt sich hier nicht um eine materielle Änderung. Es soll weiterhin so sein, dass die Änderungen immer dem Parlament vorzulegen sind, unabhängig davon, ob es sich um Änderungen in der multilateralen Vereinbarung oder beim einzelnen Abkommen handelt. Damit haben wir inhaltlich das Gleiche erreicht, sprachlich ist die nationalrätliche Formulierung aber höchstwahrscheinlich präziser.
Wir beantragen Ihnen deshalb, hier dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 401]
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass in der Kommission der Wunsch aufgekommen ist, dass mindestens die Redaktionskommission auch noch die französischen Definitionen und Formulierungen darauf hin anschaut, ob diese präzis wiedergeben, was wir beschliessen wollten. Hier hat dann die Redaktionskommission noch eine Aufgabe vor sich, was ich somit zu Protokoll gegeben habe, damit sie hoffentlich auch so umgesetzt werden kann.
[VS]